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Vorlage - /2017/073  

Betreff: Jahresabschluss per 31.12.2016 der Stadt Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Kommunalausschuss
27.06.2017 
Sitzung des Kommunalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
20.07.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Für den Kommunalausschuss:

Der Kommunalausschuss beschließt den Schlussbericht zum Jahresabschluss per 31.12.2016.

 

Für die Stadtvertretung:

Die Stadtvertretung nimmt den Schlussbericht des Kommunalausschusses zum Jahresabschluss per 31.12.2016 der Stadt Glückstadt zur Kenntnis.

 

Die Stadtvertretung beschließt:

- den Jahresabschluss der Stadt Glückstadt per 31.12.2016 mit einem
     Jahresüberschuss von 1.026.804,89 EUR

-   die Festsetzung der Bilanzsumme der Stadt Glückstadt in der Schlussbilanz per
     31.12.2016 in Aktiva und Passiva mit jeweils 51.265.354,86 EUR

-    den Jahresüberschuss des Jahres 2016 in einer Höhe von 1.026.804,89 EUR der
     Ergebnisrücklage zuzuführen.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 95 n GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, im dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Nach § 95 n Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 GO prüft der Kommunalausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen dahin, ob

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Der Kommunalausschuss hat seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Nach Abschluss der Prüfung durch den Kommunalausschuss legt gemäß § 95 n Abs. 3 GO die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Kommunalausschusses der Stadtvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Stadtvertretung beschließt über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

 

Die Erläuterungen zum Jahresabschluss per 31.12.2016 ergeben sich aus dem Lagebericht, der dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist.

 

Der Kommunalausschuss wird (voraussichtlich) in seiner Sitzung am 27.06.2017 den Jahresabschluss der Stadt Glückstadt per 31.12.2016 beraten und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammenfassen. Dieser wird nach der Sitzung des Kommunalausschusses der Drucksache als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik in der Fassung vom 10. Juni 2016 darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % (davor 25 %) und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann abweichend hiervon die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Der Jahresüberschuss von 1.026.804,89 EUR ist somit in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen, die damit 31,77 % der Allgemeinen Rücklage erreicht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 


Anlagenverzeichnis:

- Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung der Stadt Glückstadt per
   31.12.2016

-  Schlussbilanz der Stadt Glückstadt per 31.12.2016

-  Lagebericht der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2016

-  Anhang der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2016

- Schlussbericht des Kommunalausschusses zum Jahresabschluss per 31.12.2016
   der Stadt Glückstadt (wird nach Beschlussfassung durch den Kommunalausschuss
   nachgereicht)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung der Stadt Glückstadt per 31.12.2016 (82 KB)      
Anlage 2 2 Schlussbilanz der Stadt Glückstadt per 31.12.2016 (514 KB)      
Anlage 3 3 Lagebericht der Stadt Glückstadt per 31.12.2016 (1664 KB)      
Anlage 4 4 Anhang der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2016 (657 KB)