Auszug - Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2019 hier: Widerspruch und Klage gegen die Festsetzung in Höhe von 35 Prozentpunkten
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Es wird beschlossen, Normenkontrollklage gegen die Haushaltssatzung des Kreises zu erheben. Des Weiteren wird vorsorglich beschlossen, Widerspruch und Klage gegen die endgültigen Kreisumlagebescheide, wenn eine Festsetzung von 35 Prozentpunkten zu Grunde gelegt wird, einzulegen, vorbehaltlich der Entscheidung des Kreisvorstandes des SHGT.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 18 | |
davon: | Ja-Stimmen | 14 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 4 |
Gang der Beratung:
Hierzu erfolgt der Hinweis auf den Redebeitrag des Landrates, der öffentlich einsehbar ist.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, Normenkontrollklage gegen die Haushaltssatzung des Kreises zu erheben. Des Weiteren wird vorsorglich beschlossen, Widerspruch und Klage gegen die endgültigen Kreisumlage-bescheide, wenn eine Festsetzung von 35 Prozentpunkten zu Grunde gelegt wird, einzulegen.
wird vor dem Hintergrund, dass mittlerweile der Kreishaushalt seitens des Landes genehmigt wurde, wie folgt ergänzt:
"…, vorbehaltlich der Entscheidung des Kreisvorstandes des SHGT."
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 18 | |
davon: | Ja-Stimmen | 14 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 4 |