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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt für das Haushaltsjahr 2019  

Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
TOP: Ö 6.2
Gremium: Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:35 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
SV/2019/002 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt für das Haushaltsjahr 2019
   
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Die der Originalniederschrift beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

13

davon:

Ja-Stimmen

13

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 


Gang der Beratung:
Zur Frage des Zeitpunkts und der Dimension eines 1. Nachtrags wird erläutert, dass Mehrkosten i.H.v. 400.000 € auf die Probleme mit den gewichtsbeschränkten Straßen und unpräzise gesetzte Pfähle der Tiefgründung und dadurch eingetretene Bauverzögerungen sowie Mehrkosten bei den Außenanlagen zurückzuführen sind. Ein 1. Nachtrag zu diesem Zeitpunkt ist erforderlich, damit weitere Ausschreibungen und Auftragsvergaben erfolgen können und nicht weitere Verzögerungen eintreten.(Vergaben können nur erfolgen, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen)
Weiterhin ist ein Betrag in Höhe von 750.000 € einzustellen, der bereits mit Beschluss vom 21.02.2018 als VE im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2018 in 2018 bereitgestellt, dann aber nicht als Ansatz in den Haushalt 2019 übertragen wurde.

Die Mehrkosten sind im Kreditbedarf berücksichtigt. Im Januar 2019 erfolgte eine 1. Kreditaufnahme. Weitere werden nach Aushandlung der günstigsten Konditionen zeitnah entsprechend dem Baufortschritt in Anspruch genommen. Eine Erläuterung zu erfolgten Kreditaufnahmen und deren Konditionen wird im nicht öffentlichen Teil der Niederschrift ergänzt.

 

Die Abschreibungen werden erst nach Fertigstellung der Maßnahme mit Beginn der Nutzung in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.