Auszug - Ersatz-Neubau Schule Herzhorn
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Im 1. Nachtragshaushalt 2019 werden 450.000 € zusätzlich bereitgestellt:
a) 400.000 € für Mehrkosten, hervorgerufen durch Bauzeitverzögerungen bzw. durch unpräzise gesetzte Pfähle der Tiefgründung
b) 50.000 € für Boden-Entsorgungskosten
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 13 | |
davon: | Ja-Stimmen | 13 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Der Beschlussvorschlag „im 1. Nachtragshaushalt 2019 werden 400.000 € zusätzlich bereitgestellt:
a) 350.000 € für Mehrkosten, hervorgerufen durch Bauzeitverzögerungen bzw. durch unpräzise gesetzte Pfähle der Tiefgründung
b) 50.000 € für Boden-Entsorgungskosten“„
wird den Angaben in der Liste der Anlage 1 zur Drucksache SV/2019/002 (1. Nachtragshaushaltssatzung) insofern angepasst, dass im 1. Nachtragshaushalt zusätzlich 450.000 € bereitgestellt werden und zwar unter a) 400.000 € unter b) 50.000 €.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 13 | |
davon: | Ja-Stimmen | 13 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Auf Anfrage von Herrn Schilling erklärt Frau Patyk, dass inzwischen alle Kostengruppen enthalten sind, auch die Kostengruppe 500 (Außenanlagen). Die rechnerische Prüfung des leider einzigen eingegangenen Angebotes für die tiefbaumäßigen Schulhofarbeiten hat ergeben, dass dieses rund 70.000 € brutto über dem Niveau des bepreisten LV s liegt. Die rechnerische Prüfung des leider einzigen eingegangenen Angebotes für die Spielgeräte hat ergeben, dass die Kosten dem erwarteten Niveau entsprechen.
Fertigstellungstermin für das Gebäude nach derzeitiger Angabe des Architekturbüros ist der 14.01.2020, so dass die Osterferien für den Rückumzug vorzusehen sind.
In der BauAG wurde Einigkeit erzielt, dass der Aspekt der Kosteneinsparungen vordringlich vor einem vorzeitigen Einzug zu verfolgen ist
Die Prüfung von Regressansprüchen wird intensiv verfolgt. Der Bauleiter wurde angewiesen, sorgfältig das Bautagebuch zu führen. Ein Rechtsbeistand wurde bisher zweimal zu konkreten Fragestellungen eingeschaltet. Es wurden dem Auftragnehmer Aufrechnung erklärt und Zahlungen sowie eine Bürgschaft i.H.v. 15.000 € einbehalten. Es sind auch in kleinem Umfang noch Restarbeiten zu erbringen. Von einer dauerhaften Begleitung durch einen Rechtsbeistand wurde bisher aus Kostengründen abgesehen.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme soll geprüft werden, welche Regressansprüche insgesamt zu stellen sind.
Auf Anregung von Herrn Mohr wird die Schulverbandsvorsteherin beauftragt, gemeinsam mit ihren beiden Stellvertretern zu prüfen, ob die Maßnahme insgesamt durch einen Rechtsbeistand zu begleiten ist.