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Auszug - Abschiebehafteinrichtung Erläuterungen des Vorhabens von Vertretern des Landes  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:02 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
Zusatz: Zum TOP 6 werden Herr Klindt und Herr Stöcken, Finanzministerium Schleswig-Holstein, sowie Vertreter*innen der GM.SH, Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, erwartet.
 
Wortprotokoll
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu TOP 6_Fläche B-Plan-Änderung (1722 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zu TOP 6_Lageplan Freianlagen (1847 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zu TOP 6_Beispiele Außensicherung (1123 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 zu TOP 6_Betriebsbeschreibung der Abschiebehafteinrichtung (2001 KB)      


Herr Dr. Lück weist eingangs darauf hin, dass heute nicht über die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt beschlossen wird, sondern lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes, um eine Anstalt zum späteren Zeitpunkt errichten zu können.

 

Dr. Busch geht auf die Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplanes ein. Dies wäre städtebaulich gewünscht, da der rechtskräftige B-Plan Festsetzungen enthält, die heute nicht mehr umsetzbar wären (beispielsweise ein zweiter Baumarkt). Deshalb soll die Planung den Gegebenheiten angepasst werden, d.h. Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebehafteinrichtung und Aufhebung von Sondergebieten. Während der Bearbeitungsphase gilt der rechtskräftige B-Plan weiter. Würde das Land dem Eigentümer die Flächen für die Errichtung einer Abschiebehafteinrichtung abkaufen, eröffne das BauGB dem Land Sondermöglichkeiten zur Schaffung von Baurecht. Jetzt gäbe es aber die Möglichkeit, das Gesamtgebiet des B-Planes zu überplanen. Die Kosten hierfür übernehme das Land Schleswig-Holstein.

 

Herr Schwabe, GMSH, stellt die Planungsideen der Abschiebehafteinrichtung vor.

Der Zugang zur Einrichtung würde grundsätzlich über das Torhaus führen, in dem ein Pförtner untergebracht würde; das Torhaus würde eine Schleusenfunktion für Besucher, Dienstleister, etc. übernehmen. Die Besucher kämen über das Torhaus nicht hinaus, das Betreten des Geländes wäre untersagt. Ebenso wird in dem Gebäude ein Kiosk voraussichtlich eingerichtet, den die Untergebrachten mit Begleitung zu festgelegten Zeiten aufsuchen und für den persönlichen Bedarf einkaufen könnten. Die Torhaus-Restflächen würden als Verwaltungs- und Lagermöglichkeiten genutzt werden.

Die Unterbringung würde in den bestehenden 4 Gebäuden erfolgen, denn diese Gebäude wären bereits für die Unterbringung von Asylanten und Flüchtlingen hergerichtet worden. Wäscherei, Küche, Verwaltung, medizinischer Dienst und sonstige Bereiche, die für eine entsprechende Anstalt benötigt werden, sollen in separaten Gebäuden untergebracht werden. Die im Plan – siehe Anlage – dargestellten dunkelgrünen Flächen sind die selbständig erreichbaren Freistundenflächen. Ebenso sollen Aufenthaltsflächen für Bedienstete eingerichtet werden.

Der Gesamtbereich würde aus Sicherheitsaspekten heraus durch eine ca. 6 m hohe Mauer umgeben. Sowohl der äußere als auch der innere Mauerbereich würden durch Zäune begrenzt (äußerer Zaun: ca. 2 m hoch, schlicht – siehe Beispielfoto am Protokoll.)

 

Frau Ralfs teilt mit, dass nach der derzeitigen Planung ca. 50 Landesbedienstete überwiegend im Vollzug eingestellt würden; diese sollen unterstützt werden durch einen Sicherheitsdienst mit ebenfalls ca. 50 Personen. Die Dienstleistungen wie Verpflegung, medizinische Betreuung, Sozialbetreuung, etc. sollen fremdvergeben werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Klindt, dass die Polizei Glückstadt aufgestockt werden soll, um Präsenz zu zeigen; eine Zahl konnte von ihm nicht genannt werden. Auch für die innere Sicherheit würde gesorgt. Die Beamten der Justiz dürfen die inneren Flächen nicht verlassen. Das Personalkonzept stünde noch nicht fest, aber es soll sich um eine spürbare Anzahl handeln.

 

Herr Schwabe teilt mit, dass die Abschiebehafteinrichtung bei Aufgabe des Zweckes nicht zu einer offenen oder geschlossenen Strafvollzugsanstalt geändert würde. Der mit dem Eigentümer der Flächen bestehende Mietvertrag würde bis 2031 laufen. Herr Klindt schließt die Ausweitung der Anstalt auf weitere Flächen des B-Plangebietes aus.