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Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" (SoS) Städtebauförderungsantrag Programmjahr 2017  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:04 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
/2016/179 Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" (SoS)
Städtebauförderungsantrag Programmjahr 2017
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:SoS PJ 2017
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Zur Fortführung des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ (SoS) wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 4.521.000,- € für den Zeitraum 2017 – 2021 gestellt.

 

Der Bundes-, Landes- und Eigenanteil der Stadt wird unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5032, in den Haushaltsjahren 2017 – 2021 mit durchschnittlich 904.200,- €/p.a. bereitgestellt.

 

Ebenfalls werden die städtischen Eigenanteile für:

 

  • die Kosten eines Sanierungsträgers in Höhe von ca. 75.000,- € (Programmlaufzeit insgesamt ca. 375.000,- €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150,

 

  • die Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 12.700,-/p.a. (Programmlaufzeit insgesamt ca. 63.500,- €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543160 sowie

 

  • die Kosten des Quartiersmanagements in Höhe von ca. 40.000,- €/p.a. (Programmlaufzeit insgesamt 200.000 €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150

 

zur Verfügung gestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

9

davon:

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 


Gang der Beratung:

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die dargestellten Finanzmittel bereits im Haushalt 2017 enthalten sind. Die Nachfragen bezüglich einzelner Maßnahmen werden beantwortet. Des Weiteren wird auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine Strafzinsen und Bearbeitungsgebühren anfallen, wenn die zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht abgerufen werden. Dies wäre erst der Fall, wenn die Mittel abgerufen worden sind und nicht entsprechend eingesetzt werden.