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Auszug - Umsatzsteuerpflicht; hier: Neuregelung gemäß § 2b UStG
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die Stadt Glückstadt nimmt das Wahlrecht gemäß § 27 Absatz 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wahr und erklärt, dass sie - vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs - für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |