Auszug - Bebauungsplan Nr. 4.57 "Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet" a) Abwägung der Anregungen b) Satzungsbeschluss
|
Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a)Abwägung der Anregungen
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,
im Osten durch die „Stadtstraße“,
im Süden durch die Straße „Im Neuland“,
im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 21 | |
davon: | Ja-Stimmen | 21 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Der Beschluss erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Baugrenzen gemäß der Anlage 5 der Drucksache /2016/118-1 angepasst worden sind.
In der Sitzung des Bauausschusses am 20.09.2016 wurde beschlossen, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Schallschutzgutachter bis zum 22.09.2016 – Beschlussfassung durch die Stadtvertretung – gebeten wird, die Baugrenze auf dem Grundstück Stadtstraße/Im Neuland zu überprüfen.
Dies ist erfolgt und in der Anlage 5 der Drucksache /2016/118-1 dargestellt worden.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 21 | |
davon: | Ja-Stimmen | 21 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |