Auszug - Sanierungsgebiet "Bahnhof" Abwägungs- und Satzungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Abwägung der Anregungen
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassungen der Abwägung unter der Voraussetzung beschlossen, dass auf S. 5 der Abwägung die Stellungnahme der „BANK AG“ in die Stellungnahme der „BAHN AG“ geändert wird.
b) Satzungsbeschluss
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhof“ wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 3 dargestellte Fläche. Im Einzelnen die Flurstücke 1 / 4, 507, 508, 510, 511, 512, 513 und 514 der Flur 4, Gemarkung Glückstadt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 21 | |
davon: | Ja-Stimmen | 21 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der Anregungen
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassungen der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhof“ wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 3 dargestellte Fläche. Im Einzelnen die Flurstücke 1 / 4, 507, 508, 510, 511, 512, 513 und 514 der Flur 4, Gemarkung Glückstadt.
wird aufgrund des Beschlusses des Bauausschusses am 20.09.2016 wie folgt abgeändert:
a) Abwägung der Anregungen
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassungen der Abwägung unter der Voraussetzung beschlossen, dass auf S. 5 der Abwägung die Stellungnahme der „BANK AG“ in die Stellungnahme der „BAHN AG“ geändert wird.
b) Satzungsbeschluss
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhof“ wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 3 dargestellte Fläche. Im Einzelnen die Flurstücke 1 / 4, 507, 508, 510, 511, 512, 513 und 514 der Flur 4, Gemarkung Glückstadt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 21 | |
davon: | Ja-Stimmen | 21 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |