Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.61 "Provianthaus" a) Abwägungsbeschluss b) Satzungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Abwägung der Anregungen gem. § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB)
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1.61 „Provianthaus“ der Stadt Glückstadt wird als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst wie bisher die Flurstücke 6/4, 6/2, 120/6, Flur 7, Gemarkung Glückstadt, die Flurstücke 67/1, 84/56, 88/3, 86/3,101/56, Flur 8, Gemarkung Glückstadt sowie ein Teilstück aus dem Flurstück 5/12 (Straße Am Proviantgraben) Flur 7, Gem. Glückstadt, und wird begrenzt
- im Westen durch den Landesschutzdeich,
- im Norden durch die Königstraße,
- im Osten durch die Straße „Am Proviantgraben“ und
- im Süden durch die nördliche Grenzen der Flurstücke 9/2, 7/1, 7/2, 7/6 und 7/3 der Flur 7, Gem. Glückstadt und die Straße „Am Proviantgraben“.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 21 | |
davon: | Ja-Stimmen | 21 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |