Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" Grundsatzbeschluss zu Gebäudemodernisierungen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Allen Eigentümer*innen von Baudenkmalen im Sinne des § 5 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein im Fördergebiet soll ein Modernisierungszuschuss aus Städtebauförderungsmitteln (vorbehaltlich der Förderfähigkeit und zur Verfügung stehender Mittel) angeboten werden.
Sofern eine Förderung in Betracht kommt, soll der „Kostenerstattungsbetrag“ (das ist der Betrag, der die Wirtschaftlichkeit der Sanierungskosten übersteigt) in voller Höhe gefördert werden. Nach drei Jahren soll der Erfolg der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümer*innen einerseits und die zur Verfügung stehenden Fördermittel andererseits überprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 21 | |
davon: | Ja-Stimmen | 21 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |