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Auszug - Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
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Wortprotokoll |
Es wird nachgefragt, warum man aufgrund der eingebrachten Eingaben und Widersprüche zum Bebauungsplan Nr. 4.57 noch keine Antwort erhalten hat, der Abwägungs- und Satzungsbeschluss aber auf der Tagesordnung steht. Hierzu wird mitgeteilt, dass eine Beantwortung erst nach erfolgter Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erfolgen kann. Erst dann stehen die bebauungsrechtlichen Bestimmungen fest, die eine Beantwortung der Eingaben ermöglicht.