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Auszug - Zuschussangelegenheiten Antrag des ETSV Fortuna Glückstadt e.V. auf Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses für die Gestaltung des Kunstrasenplatzes
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
- Die Stadt Glückstadt übernimmt die Erneuerung der Einfriedung an der Stirnseite des Kunstrasenplatzes zum Molenkiekergang hin.
- Für die Errichtung eines Ballfangzaunes wird dem ETSV Fortuna Glückstadt e.V. ein Zuschuss bis zur Höhe von 10.500 € gewährt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Glückstadt übernimmt die Erneuerung der Einfriedung an der Stirnseite des Kunstrasenplatzes zum Molenkiekergang hin.
- Für die Errichtung von Ballfangzäunen wird dem ETSV Fortuna Glückstadt e.V. ein Zuschuss bis zur Höhe von 10.500 € gewährt.
wird dahingehend redaktionell angepasst, dass es sich lediglich um einen Ballfangzaun handelt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Für die Erneuerung der Einfriedigung an der Stirnseite werden 5.000,00 € vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem ETSV ein regelmäßiger Austausch stattfinden sollte.