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Auszug - nacherfasste Sitzung - öffentlicher Teil  

Sozialausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

NIEDERSCHRIFT

 

 

 

k : SozANS2012-020               öffentlich              D nicht öffentlich

 

 

 

 

 

Gremium              Sozialausschuss              05.06.2012              Lfd. Nr.

 

 

Sitzungsort               Ratssaal im Rathaus Sitzungsbeginn               19:00 Uhr Sitzungsende               19:30 Uhr Sitzungsunterbrechung              keine

 

 

 

 

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


ANWESENHEITSLISTE

 

 

 

 

 

[gl öffentlich               0 nicht öffentlich

 

 

 

 

Gremium               Sozialausschuss              Datum               05.06.2012               Lfd. Nr.

 

 


Nr.


Fraktion  Mitglied               Nr.               Fraktion               Ersatzmitglied


01              CDU               Martln Melners               X              01              SPD               Nadine Laatz

02              SPD               Nicole Evers               X              02              SPD               Meike Westphal

03              SPD               Ute Friedrichsen               X              03              SPD               Heike Kühl

04              SPD               Annette Klei               X              04              SPD               Dr. Sibylle Lindenberg               X

05              SPD               Michael Kühl               05              SPD               Susann Laatz

06              CDU               Annette Engemann              X              06              SPD               Paul Roloff

07              CDU               Daniela Helm               X              07              SPD               Hartmut Sierck

08              FDP               Guido Nedden               X              08              SPD               Dirk Glienke

09              FDP               Marion Oberender               X              09              SPD               Uwe Boßlet

10              SPD               Ulf Ostermann

11              CDU               Friederike Demandt

12              CDU               Martin Saß

13              CDU               Maike Schöling

14              CDU               Krafft-Erik Rohleder

15              CDU               Uwe Neumann

16              FDP               Bernd Dittmer

17              FDP               Ernst Adolf Tießen

18              FDP               Hildegard Siemers-Knust

19              FDP               Stefan Goronczy

20              FDP               Ralf Krüger

 

 

MKZ

Verwaltungsmitarbeiterlinnen

Sachverständige

Andere Personen zur Anhörung

Sonstige Stadtvertreterlinnen

zu

TOP

BM

Gerhard Blasberg

X

FBS Frau Schade

2

III

Angelika Tesch

X

FBS Frau Sielaff

2

GSB

Azzab-Kamphausen

X

Frau Friederike Demandt

1-5

 

 

 

Abwesenheit während der Sitzung;               von               bis               zu

(z. B.wegen Befangenheit)              TOP


TAGESORDNUNG

 

 

 


Gremium              Sozialausschuss


05.06.2012


Lfd. Nr.


 

 

Der Wunsch eine Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde besteht nicht.

 

1.               Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift vom 10.05.2012

 

2.               Entwicklung der Schulkinderbetreuung am Nachmittag und in den Ferien

Drucksache 2012-045

 

3.               Kindertagesstätte Janssenweg

Trägerschaft

Drucksache 2012-046

 

4.               Mitteilungen

-keine-

 

5.               Anfragen

-keine


Zu TOP 1

 

 

Gremium               Sozialausschuss              05.06.2012               Lfd. Nr. Feststellung der form·und fristgemäßen Einberufung:

 

[8] Es wird festgestellt, dass die Einberufung form- und fristgernaß erfolgte.

 

0 Die Einberufung erfolgte nicht form- und fristgemaß.

Begründung:

 

 

Feststellung der Beschlussfähigkeit:

 

[8] Beschlussfahigkeit wird festgestellt

 

0 Beschlussfahigkeit ist nicht gegeben. Die Sitzung wird geschlossen.

 

0 zu TOP               0 ab TOP               stellt die/der Vorsitzende auf Antrag fest, dass die

Beschlussfahigkeit nicht mehr gegeben ist.

 

Anmerkungen:

 

 

Verfahrensbeschluss - Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit

 

0 DerTOP              wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

 

[8] TOP 6 und TOP  7 werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

Abstimmungsergebnis: Anwesende Mitglieder               9

 

Davon

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

[8] Dem Antrag wird damit stattgegeben.

 

0 Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.05.2012

 

[8] Gegen die Niederschrift wurden keine form- und fristgerechten Bedenken erhoben.

Sie gilt damit als genehmigt.

 

0 Auf Antrag von               ist die Niederschrift wie folgt zu andern:

 

Abstimmungsergebnis: Anwesende Mitglieder

davon               Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

 

D               Dem Antrag wird damit stattgegeben

 

D               Der Antrag ist abgelehnt.


 

 

BESCHLUSS              2012-045

 

 

 

 

kz.:              öffentlich               D nicht öffentlich

 

 

 

 

 

 

Betreff

 

 

Entwicklung der Schulkinderbetreuung am Nachmittag und in den Ferien

 

 

 

ln Kenntnis der Drucksache 2012-045 ergeht folgender Beschluss

 

 

 

Die Familienbildungsstätte erhält den Auftrag, die Ferienbetreuung im Sommer und Herbst 2012 entsprechend ihres Angebotes umzusetzen. Die Stadt beteiligt sich analog der Kindertagesstättenfinanzierung an den entstehenden Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium       ISozialausschuss                                                               Sitzungsdatum       l05.06.2012     ITOP      2

Anzahlder stimmberechtigten Mitglieder im Gremium                                9    IDavon beteiligt an der Abstimmung               9


x    I zugestimmt  I              I abgelehnt I


I 9   I ·Ja   I 0  I Nein I 0 JEnthaltung


 

Entwicklung der Schulkinderbetreuung am Nachmittag und in den Ferien

 

20. Sitzung des Sozialausschussesam 05.06.2012

 

 

 

Frau Schade erläutert das Angebot der FBS. Das Ferienprogramm wird seit 4 Jahren jeweils in den letzten 2 Wochen der Ferien durchgeführt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass ein Angebot an einer Ferienbetreuung in den gesamten Sommerferien nicht erforderlich ist, da insbesondere in den ersten 3 Wochen der Sommerferien viele Aktionen, wie z.B. Ferienfreizeiten, bereits durchgeführt werden. ln den letzten Jahren haben durchschnittlich 10 Kinder die Betreuung in Anspruch genommen. Hinzukommen auch tageweise Anmeldungen. Das Angebot der FBS wird auch von Kindern aus Herzhorn, Biomesche und Engelbrechtsehe Wildnis wahrgenommen. Die Gründe liegen in der Berufstätigkeit der Eltern aber auch in der Attraktivität des Ferienprogramms, da es nicht nur auf Betreuung beschränkt ist. Aktuell sind 8 Kinder bereits angemeldet, überwiegend für 14 Tage.

 

Die FBS kann das Angebot bereits ab den Sommerferien und auch im Herbst umsetzen. Das Angebot der FBS ist bei Bedarf erweiterbar sowohl hinsichtlich der Kinderzahl aber auch zeitlich (auf die letzten 3 Wochen der Ferien).

 

Die Beteiligung der Eltern erfolgt in Anlehnung an die Kindertagesstättenfinanzierung mit ca. 35 %.   Eine eventuelle Sozialstaffelregelung und Beteiligung der Umlandgemeinden ist zu prüfen.

 

Im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass

 

     eine Ferienbetreuung in Glückstadt erforderlich ist,

    das Angebot einer Ferienbetreuung seitens der Stadt zu bezuschussen ist,

    das Angebot qualitativ und zeitlich akzeptabel ist.

 

 

 

Sodann wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

"Die Familienbildungsstätte erhält den Auftrag, die Ferienbetreuung im Sommer und Herbst 2012 entsprechend ihres Angebotes umzusetzen. Die Stadt beteiligt sich analog der Kindertagesstättenfinanzierung an den entstehenden Kosten."

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

anwesende Mitglieder

 

9

 

davon: Ja-Stimmen

 

9

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0


 

 

BESCHLUSS              2012-046

 

 

Az.:              öffentlich               D nicht öffentlich

 

 

 

 

 

 

Betreff

 

 

Kindertagesstätte Janssenweg

Trägerschaft

 

 

 

ln Kenntnis der Drucksache 2012-046 ergeht folgender Beschluss

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Angebotsabfrage bei folgenden potentiellen

Trägern vorzunehmen:

 

              Familienbildungsstätte Glückstadt e.V.

              Sonnige Spielstube e.V.

              Ev.-luth. Kirchengemeinde Glückstadt

              AWO Bildung und Arbeit gemeinnützige GmbH

              DRK-Kreisverbandes Steinburg e.V

              Lebenshilfe e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium               ISozialausschuss

Sitzungsdatum              1 05.06.2012              lroP

 

3

 

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Gremium

9               lDavon beteiligt an der Abstimmung

 

9

x   I zugestimmt  I              I abgelehnt

I              l 9   I Ja   I 0   I Nein J  0  IEnthatlung


 

 

Kindertagesstätte Janssenweg

Trägerschaft

 

20. Sitzung des Sozialausschusses am 05.06.2012

 

 

Im Ausschuss               besteht               Einigkeit  über  die               im  Beschlussvorschlag               genannten potentiellen Träger.

 

Die Leistungsbeschreibung ist wie folgt anzupassen:

 

1. Merkmale der zu betreiben Kindertagesstätte

 

MerkmalS:

.,Die Ersteinrichtung und -ausstattung (Spielgeräte innen und außen,  Mobiliar)

werden von der Stadt beschafft und dem Träger zur Nutzung überlassen" ist um den

Punkt- in Absprache mit dem Träger- zu ergänzen

 

Merkmal10:

Obernahme von evtl. "Überhangpersonal" der ev. Kirche durch die Verlagerung von 2

Regelgruppen in die Kita-Janssenweg" ist zu streichen

2. Bewerbungsvoraussetzungen I Auswahlkriterien a) Pädagogisches Konzept:

Für               die               Formulierung               .,die              Integration  von               behinderten               Kindern"               ist              die

Formulierung "Inklusion" zu verwenden.

 

 

 

3. Vergabe- und Bewertungskriterien

 

Folgende Qualitätsmerkmale sind in der Gewichtung zu ändern:

 

Qualitätsmerkmal              Gewichtung alt               Gewichtung neu

Sprachförderung, Bildungsförderung, interkulturelle              2               3

Erziehung (z.B. Beschreibung zur Umsetzung der

BildunQsbereiche)

Zusammenarbeit mit dem Schulverband I               1               2

Grundschule (z.B. Entwicklung einer

Ferienbetreuung auch für Schulkinder

 

Die geänderte Leistungsbeschreibung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


 

Leistungsbeschreibung:

 

1. Merkmale der zu betreibenden Kindertagesstätte

 

              Der Standort ist im Janssenweg in Glückstadt (Teilbereiche der ehemaligen Förderschule) und grenzt unmittelbar an die Grundschule. Die Stadt ist Eigentümer und Bauträger der durchzuführenden Umbaumaßnahmen. Die Ausschreibung der (Um) Baumaßnahme soll im Herbst 2012 erfolgen. Der Träger begleitet alle erforderlichen Umbauten nach vorhandenen Plänen. Veränderungen sind nur dann zulässig, wenn keine Mehrkosten entstehen.

 

                            Nutzung des stadteigenen Grundstückes und Gebäudes als Kindertagesstätte mit folgendem Betreuungsangebot

2 Regelgruppen              je 20 I 22 Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt

1 Krippengruppe              mit 10 Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren

 

Öffnungszeiten sollen pro Gruppe mindestens montags bis freitags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr betragen. Da die Öffnungszeiten vom Anmeldeverhalten und somit den tatsächlichen Bedarfen abhängig sind, kann auch eine Betreuung -je nach Kinderzahl-in einer oder mehreren Gruppen als Spätdienst bis 14:00 Uhr inkl. Mittagstisch erforderlich sein. Ebenso kann sich eine Ganztagsbetreuung bis 17:00 Uhr ergeben. Die Nachmittagsbetreuung ist ebenfalls abhängig von der Kinderzahl und ist ggf. in einer altersgemischten Gruppe (0-6

Jahre) anzubieten.

Die Jahresöffnungszeit erfolgt grundsätzlich an 48 Wochen.

 

              Geplant ist, zur Durchführung des "Mittagstisches" die im Gesamtkomplex liegende Mensa der Grundschule zu nutzen.

 

              Das Grundstück und das Gebäude verbleibt im Eigentum der Stadt Glückstadt und soll an den Träger vermietet werden.

 

              Die Ersteinrichtung und -ausstattung (Spielgeräte innen und außen, Mobiliar) werden in Absprache mit dem Träger von der Stadt beschafft und dem Träger zur Nutzung überlassen.

 

                            Der Träger beteiligt sich an den Investitionskosten (Umbau Gebäude, Einrichtung und Ausstattung) mit mindestes 5 %. Dieser Anteil entspricht nach Abzug aller Förderzuschüsse einem Betrag von 28.000 €.

 

                            Mit dem Betrieb der Kindertagesstätte ist keine Belegungsgarantie verbunden, allerdings fallen zum 01.08.2013 an einem anderen Standort in Glückstadt 2 Regelgruppen weg.

 

              ln der Einrichtung finden die durch die städtischen Gremien beschlossenen, einheitlichen

Kinderbetreuungsgebühren (Eiternbeiträge) Anwendung.

 

                            Der Träger darf keine Reduzierung seines bisherigen Platzangebotes in Glückstadt vornehmen.

 

              Die Förderung der laufenden Betriebskosten erfolgt zur Zeit in Form der "Defizitfinanzierung" (Stadt 95 %, Träger 5 %, Verwaltungskostenbeitrag 4 % der Betriebskosten). Ziel der Stadt ist es, zum 01.08.2013 die Finanzierung -in Kooperation mit den Trägern- auf eine "Budget-Finanzierung" nach Betreuungsstunden differenziert nach Betreuungsarten umzustellen.

 

              Beginn der Kindertagesbetreuung: 01.08.2013


 

2.  Bewerbungsvoraussetzungen I Auswahlkriterien

 

a) Pädagogisches Konzept

 

Darzustellen sind unter Berücksichtigung der o.g. Gruppenstruktur

 

              Die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem KitaG und der KitaVO für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ergeben

              Inklusion

              Individuelle Angebote zur Sprachförderung

              Maßnahmen zur Eingewöhnung in die Kita

              Maßnahmen zum Übergang in die Schulen

              Mitwirkung von Kindern und Eltern

              Korrespondenz zwischen pädagogischem Konzept und in den Bauplänen vorgesehenem

Raumprogramm

              Kooperation mit der im räumlichen Umfeld bestehenden Grundschule

              Evtl. Ferienbetreuung für Schulkinder

                            Flexibilität des Betreuungsangebotes, die die Erziehungsberechtigten regelhaft oder spontan in Anspruch nehmen können, um dadurch Familie und Beruf miteinander ZU vereinbaren

 

b)  Finanzierungskonzept

 

Es ist ein Finanzierungskonzept einzureichen, das mindestens die unter Berücksichtigung der Gruppenstruktur und der noch gültigen Defizitfinanzierung durch die Stadt alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben und die vorgesehenen Öffnungszeiten enthält.

 

 

 

3. Vergabe- und Bewertungskriterien für den Betrieb der Kindertagesstätte Janssenweg

 

Um die "Vergabeentscheidung" möglichst ausgewogen und differenziert treffen und dabei einen aussagekräftigen Vergleich anstellen zu können, werden die Bewerber aufgefordert, glichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen zu folgenden Qualitätsmerkmalen einzureichen:

 

 

 

 

Qualitätsmerkmale Träger

(Ziele)

G= Gewichtung

Kommentar

Z = Zielerrei chung

(erfüllt das Merkmal)

0 ::; gar nicht

1 = ungenügend

2 =genügend

3 = befriedigend

4 =gut

5 =sehr gut

Summe

 

 

 

G xZ

1 =gering

2 = mittel

3 =hoch

Insgesamt schlüssiges kindbezogenes Betreuungskonzept

3

 

 

 

Familienorientierung und Elternbeteiligung (wie stellt sich der Träger dazu?, in welchen Abständen ist eine

Elternbefragung vorgesehen?)

2

 

 

 

Sozialraumorientierung, Vernetzung, Kooperation (z.B. Sport- und Bewegungsangebote) (ob und wie und mit wem stellt sich das der Träger vor?)

2

 

 

 


 

 

Sprachförderung, Bildungsförderung, Integration (z.B. Beschreibung zur Umsetzung der Bildungsbereiche)

3

 

 

 

 

Wie soll ggf. eine Inklusion erfolgen?

1

 

 

 

Flexibilität in der Angebotsgestaltung (haben Sie z.B. zusätzliche Ideen, bei gleicher Anzahl von Plätzen oder mehr, ohne die Betriebskosten zu erhöhen?) Wenn ja, welche?

3

 

 

 

 

Zusammenarbeit mit dem Schulverband I Grundschule (z.B. Entwicklung einer Ferienbetreuung auch für Schulkinder, Entwicklung eines Bildungshauses)

2

 

 

 

Gesamtwert Qualitätsmerkmale Träger (GXZ)

 

 

 

 

 

 

 

Gesamteinschätzung der Bewerberangaben "Qualitätsmerkmale" in Verbindung mit der Finanzierung I Angebotssumme

0              0- gar nicht

0              1 = ungenügend

0              2 =genügend

0              3 = befriedigend

0              4 =gut

0              5 =sehr gut

Ggf. Kommentar