Auszug - nacherfasste Sitzung - öffentlicher Teil
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Beschluss |
NIEDERSCHRIFT
k : SozANS2012-020 öffentlich D nicht öffentlich
Gremium Sozialausschuss 05.06.2012 Lfd. Nr.
Sitzungsort Ratssaal im Rathaus Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 19:30 Uhr Sitzungsunterbrechung keine
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
ANWESENHEITSLISTE
[gl öffentlich 0 nicht öffentlich
Gremium Sozialausschuss Datum 05.06.2012 Lfd. Nr.
Nr.
Fraktion Mitglied Nr. Fraktion Ersatzmitglied
01 CDU Martln Melners X 01 SPD Nadine Laatz
02 SPD Nicole Evers X 02 SPD Meike Westphal
03 SPD Ute Friedrichsen X 03 SPD Heike Kühl
04 SPD Annette Klei X 04 SPD Dr. Sibylle Lindenberg X
05 SPD Michael Kühl 05 SPD Susann Laatz
06 CDU Annette Engemann X 06 SPD Paul Roloff
07 CDU Daniela Helm X 07 SPD Hartmut Sierck
08 FDP Guido Nedden X 08 SPD Dirk Glienke
09 FDP Marion Oberender X 09 SPD Uwe Boßlet
10 SPD Ulf Ostermann
11 CDU Friederike Demandt
12 CDU Martin Saß
13 CDU Maike Schöling
14 CDU Krafft-Erik Rohleder
15 CDU Uwe Neumann
16 FDP Bernd Dittmer
17 FDP Ernst Adolf Tießen
18 FDP Hildegard Siemers-Knust
19 FDP Stefan Goronczy
20 FDP Ralf Krüger
| MKZ | Verwaltungsmitarbeiterlinnen | Sachverständige Andere Personen zur Anhörung Sonstige Stadtvertreterlinnen | zu TOP | |
BM | Gerhard Blasberg | X | FBS Frau Schade | 2 | |
III | Angelika Tesch | X | FBS Frau Sielaff | 2 | |
GSB | Azzab-Kamphausen | X | Frau Friederike Demandt | 1-5 | |
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Abwesenheit während der Sitzung; von bis zu
(z. B.wegen Befangenheit) TOP
TAGESORDNUNG
Gremium Sozialausschuss
05.06.2012
Lfd. Nr.
Der Wunsch eine Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde besteht nicht.
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift vom 10.05.2012
2. Entwicklung der Schulkinderbetreuung am Nachmittag und in den Ferien
Drucksache 2012-045
3. Kindertagesstätte Janssenweg
Trägerschaft
Drucksache 2012-046
4. Mitteilungen
-keine-
5. Anfragen
-keine
Zu TOP 1
Gremium Sozialausschuss 05.06.2012 Lfd. Nr.
Feststellung der form·und fristgemäßen Einberufung:
[8] Es wird festgestellt, dass die Einberufung form- und fristgernaß erfolgte.
0 Die Einberufung erfolgte nicht form- und fristgemaß.
Begründung:
Feststellung der Beschlussfähigkeit:
[8] Beschlussfahigkeit wird festgestellt
0 Beschlussfahigkeit ist nicht gegeben. Die Sitzung wird geschlossen.
0 zu TOP 0 ab TOP stellt die/der Vorsitzende auf Antrag fest, dass die
Beschlussfahigkeit nicht mehr gegeben ist.
Anmerkungen:
Verfahrensbeschluss - Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit
0 DerTOP wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
[8] TOP 6 und TOP 7 werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
Abstimmungsergebnis: Anwesende Mitglieder 9
Davon | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
[8] Dem Antrag wird damit stattgegeben.
0 Der Antrag ist abgelehnt.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.05.2012
[8] Gegen die Niederschrift wurden keine form- und fristgerechten Bedenken erhoben.
Sie gilt damit als genehmigt.
0 Auf Antrag von ist die Niederschrift wie folgt zu andern:
Abstimmungsergebnis: Anwesende Mitglieder
davon Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
D Dem Antrag wird damit stattgegeben
D Der Antrag ist abgelehnt.
BESCHLUSS 2012-045
kz.: öffentlich D nicht öffentlich
Betreff
Entwicklung der Schulkinderbetreuung am Nachmittag und in den Ferien
ln Kenntnis der Drucksache 2012-045 ergeht folgender Beschluss
Die Familienbildungsstätte erhält den Auftrag, die Ferienbetreuung im Sommer und Herbst 2012 entsprechend ihres Angebotes umzusetzen. Die Stadt beteiligt sich analog der Kindertagesstättenfinanzierung an den entstehenden Kosten.
Beratungsergebnis
Gremium ISozialausschuss Sitzungsdatum l05.06.2012 ITOP 2
Anzahlder stimmberechtigten Mitglieder im Gremium 9 IDavon beteiligt an der Abstimmung 9
x I zugestimmt I I abgelehnt I
I 9 I ·Ja I 0 I Nein I 0 JEnthaltung
Entwicklung der Schulkinderbetreuung am Nachmittag und in den Ferien
20. Sitzung des Sozialausschussesam 05.06.2012
Frau Schade erläutert das Angebot der FBS. Das Ferienprogramm wird seit 4 Jahren jeweils in den letzten 2 Wochen der Ferien durchgeführt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass ein Angebot an einer Ferienbetreuung in den gesamten Sommerferien nicht erforderlich ist, da insbesondere in den ersten 3 Wochen der Sommerferien viele Aktionen, wie z.B. Ferienfreizeiten, bereits durchgeführt werden. ln den letzten Jahren haben durchschnittlich 10 Kinder die Betreuung in Anspruch genommen. Hinzukommen auch tageweise Anmeldungen. Das Angebot der FBS wird auch von Kindern aus Herzhorn, Biomesche und Engelbrechtsehe Wildnis wahrgenommen. Die Gründe liegen in der Berufstätigkeit der Eltern aber auch in der Attraktivität des Ferienprogramms, da es nicht nur auf Betreuung beschränkt ist. Aktuell sind 8 Kinder bereits angemeldet, überwiegend für 14 Tage.
Die FBS kann das Angebot bereits ab den Sommerferien und auch im Herbst umsetzen. Das Angebot der FBS ist bei Bedarf erweiterbar sowohl hinsichtlich der Kinderzahl aber auch zeitlich (auf die letzten 3 Wochen der Ferien).
Die Beteiligung der Eltern erfolgt in Anlehnung an die Kindertagesstättenfinanzierung mit ca. 35 %. Eine eventuelle Sozialstaffelregelung und Beteiligung der Umlandgemeinden ist zu prüfen.
Im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass
• eine Ferienbetreuung in Glückstadt erforderlich ist,
• das Angebot einer Ferienbetreuung seitens der Stadt zu bezuschussen ist,
• das Angebot qualitativ und zeitlich akzeptabel ist.
Sodann wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
"Die Familienbildungsstätte erhält den Auftrag, die Ferienbetreuung im Sommer und Herbst 2012 entsprechend ihres Angebotes umzusetzen. Die Stadt beteiligt sich analog der Kindertagesstättenfinanzierung an den entstehenden Kosten."
Abstimmungsergebnis: |
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anwesende Mitglieder |
9 |
davon: Ja-Stimmen |
9 |
Nein-Stimmen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
BESCHLUSS 2012-046
Az.: öffentlich D nicht öffentlich
Betreff
Kindertagesstätte Janssenweg
Trägerschaft
ln Kenntnis der Drucksache 2012-046 ergeht folgender Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Angebotsabfrage bei folgenden potentiellen
Trägern vorzunehmen:
• Familienbildungsstätte Glückstadt e.V.
• Sonnige Spielstube e.V.
• Ev.-luth. Kirchengemeinde Glückstadt
• AWO Bildung und Arbeit gemeinnützige GmbH
• DRK-Kreisverbandes Steinburg e.V
• Lebenshilfe e.V.
Beratungsergebnis | |||
Gremium ISozialausschuss | Sitzungsdatum 1 05.06.2012 lroP |
3 | |
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Gremium | 9 lDavon beteiligt an der Abstimmung |
9 | |
x I zugestimmt I I abgelehnt | I l 9 I Ja I 0 I Nein J 0 IEnthatlung |
Kindertagesstätte Janssenweg
Trägerschaft
20. Sitzung des Sozialausschusses am 05.06.2012
Im Ausschuss besteht Einigkeit über die im Beschlussvorschlag genannten potentiellen Träger.
Die Leistungsbeschreibung ist wie folgt anzupassen:
1. Merkmale der zu betreiben Kindertagesstätte
MerkmalS:
.,Die Ersteinrichtung und -ausstattung (Spielgeräte innen und außen, Mobiliar)
werden von der Stadt beschafft und dem Träger zur Nutzung überlassen" ist um den
Punkt- in Absprache mit dem Träger- zu ergänzen
Merkmal10:
Obernahme von evtl. "Überhangpersonal" der ev. Kirche durch die Verlagerung von 2
Regelgruppen in die Kita-Janssenweg" ist zu streichen
2. Bewerbungsvoraussetzungen I Auswahlkriterien a) Pädagogisches Konzept:
Für die Formulierung .,die Integration von behinderten Kindern" ist die
Formulierung "Inklusion" zu verwenden.
3. Vergabe- und Bewertungskriterien
Folgende Qualitätsmerkmale sind in der Gewichtung zu ändern:
Qualitätsmerkmal Gewichtung alt Gewichtung neu
Sprachförderung, Bildungsförderung, interkulturelle 2 3
Erziehung (z.B. Beschreibung zur Umsetzung der
BildunQsbereiche)
Zusammenarbeit mit dem Schulverband I 1 2
Grundschule (z.B. Entwicklung einer
Ferienbetreuung auch für Schulkinder
Die geänderte Leistungsbeschreibung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Leistungsbeschreibung:
1. Merkmale der zu betreibenden Kindertagesstätte
• Der Standort ist im Janssenweg in Glückstadt (Teilbereiche der ehemaligen Förderschule) und grenzt unmittelbar an die Grundschule. Die Stadt ist Eigentümer und Bauträger der durchzuführenden Umbaumaßnahmen. Die Ausschreibung der (Um) Baumaßnahme soll im Herbst 2012 erfolgen. Der Träger begleitet alle erforderlichen Umbauten nach vorhandenen Plänen. Veränderungen sind nur dann zulässig, wenn keine Mehrkosten entstehen.
• Nutzung des stadteigenen Grundstückes und Gebäudes als Kindertagesstätte mit folgendem Betreuungsangebot
2 Regelgruppen je 20 I 22 Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt
1 Krippengruppe mit 10 Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren
Öffnungszeiten sollen pro Gruppe mindestens montags bis freitags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr betragen. Da die Öffnungszeiten vom Anmeldeverhalten und somit den tatsächlichen Bedarfen abhängig sind, kann auch eine Betreuung -je nach Kinderzahl-in einer oder mehreren Gruppen als Spätdienst bis 14:00 Uhr inkl. Mittagstisch erforderlich sein. Ebenso kann sich eine Ganztagsbetreuung bis 17:00 Uhr ergeben. Die Nachmittagsbetreuung ist ebenfalls abhängig von der Kinderzahl und ist ggf. in einer altersgemischten Gruppe (0-6
Jahre) anzubieten.
Die Jahresöffnungszeit erfolgt grundsätzlich an 48 Wochen.
• Geplant ist, zur Durchführung des "Mittagstisches" die im Gesamtkomplex liegende Mensa der Grundschule zu nutzen.
• Das Grundstück und das Gebäude verbleibt im Eigentum der Stadt Glückstadt und soll an den Träger vermietet werden.
• Die Ersteinrichtung und -ausstattung (Spielgeräte innen und außen, Mobiliar) werden in Absprache mit dem Träger von der Stadt beschafft und dem Träger zur Nutzung überlassen.
• Der Träger beteiligt sich an den Investitionskosten (Umbau Gebäude, Einrichtung und Ausstattung) mit mindestes 5 %. Dieser Anteil entspricht nach Abzug aller Förderzuschüsse einem Betrag von 28.000 €.
• Mit dem Betrieb der Kindertagesstätte ist keine Belegungsgarantie verbunden, allerdings fallen zum 01.08.2013 an einem anderen Standort in Glückstadt 2 Regelgruppen weg.
• ln der Einrichtung finden die durch die städtischen Gremien beschlossenen, einheitlichen
Kinderbetreuungsgebühren (Eiternbeiträge) Anwendung.
• Der Träger darf keine Reduzierung seines bisherigen Platzangebotes in Glückstadt vornehmen.
• Die Förderung der laufenden Betriebskosten erfolgt zur Zeit in Form der "Defizitfinanzierung" (Stadt 95 %, Träger 5 %, Verwaltungskostenbeitrag 4 % der Betriebskosten). Ziel der Stadt ist es, zum 01.08.2013 die Finanzierung -in Kooperation mit den Trägern- auf eine "Budget-Finanzierung" nach Betreuungsstunden differenziert nach Betreuungsarten umzustellen.
• Beginn der Kindertagesbetreuung: 01.08.2013
2. Bewerbungsvoraussetzungen I Auswahlkriterien
a) Pädagogisches Konzept
Darzustellen sind unter Berücksichtigung der o.g. Gruppenstruktur
• Die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem KitaG und der KitaVO für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ergeben
• Inklusion
• Individuelle Angebote zur Sprachförderung
• Maßnahmen zur Eingewöhnung in die Kita
• Maßnahmen zum Übergang in die Schulen
• Mitwirkung von Kindern und Eltern
• Korrespondenz zwischen pädagogischem Konzept und in den Bauplänen vorgesehenem
Raumprogramm
• Kooperation mit der im räumlichen Umfeld bestehenden Grundschule
• Evtl. Ferienbetreuung für Schulkinder
• Flexibilität des Betreuungsangebotes, die die Erziehungsberechtigten regelhaft oder spontan in Anspruch nehmen können, um dadurch Familie und Beruf miteinander ZU vereinbaren
b) Finanzierungskonzept
Es ist ein Finanzierungskonzept einzureichen, das mindestens die unter Berücksichtigung der Gruppenstruktur und der noch gültigen Defizitfinanzierung durch die Stadt alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben und die vorgesehenen Öffnungszeiten enthält.
3. Vergabe- und Bewertungskriterien für den Betrieb der Kindertagesstätte Janssenweg
Um die "Vergabeentscheidung" möglichst ausgewogen und differenziert treffen und dabei einen aussagekräftigen Vergleich anstellen zu können, werden die Bewerber aufgefordert, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen zu folgenden Qualitätsmerkmalen einzureichen:
Qualitätsmerkmale Träger (Ziele) | G= Gewichtung | Kommentar | Z = Zielerrei chung (erfüllt das Merkmal) 0 ::; gar nicht 1 = ungenügend 2 =genügend 3 = befriedigend 4 =gut 5 =sehr gut | Summe
G xZ |
1 =gering 2 = mittel 3 =hoch | ||||
Insgesamt schlüssiges kindbezogenes Betreuungskonzept | 3 |
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Familienorientierung und Elternbeteiligung (wie stellt sich der Träger dazu?, in welchen Abständen ist eine Elternbefragung vorgesehen?) | 2 |
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Sozialraumorientierung, Vernetzung, Kooperation (z.B. Sport- und Bewegungsangebote) (ob und wie und mit wem stellt sich das der Träger vor?) | 2 |
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Sprachförderung, Bildungsförderung, Integration (z.B. Beschreibung zur Umsetzung der Bildungsbereiche) | 3 |
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Wie soll ggf. eine Inklusion erfolgen? | 1 |
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Flexibilität in der Angebotsgestaltung (haben Sie z.B. zusätzliche Ideen, bei gleicher Anzahl von Plätzen oder mehr, ohne die Betriebskosten zu erhöhen?) Wenn ja, welche? | 3 |
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Zusammenarbeit mit dem Schulverband I Grundschule (z.B. Entwicklung einer Ferienbetreuung auch für Schulkinder, Entwicklung eines Bildungshauses) | 2 |
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Gesamtwert Qualitätsmerkmale Träger (GXZ) |
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Gesamteinschätzung der Bewerberangaben "Qualitätsmerkmale" in Verbindung mit der Finanzierung I Angebotssumme | 0 0- gar nicht 0 1 = ungenügend 0 2 =genügend 0 3 = befriedigend 0 4 =gut 0 5 =sehr gut | Ggf. Kommentar |