Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.61 "Provianthaus" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.61 „Provianthaus“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt. Auf Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB wird eine öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst wie bisher die Flurstücke 6/4, 6/2, 120/6, Flur 7, Gemarkung Glückstadt, die Flurstücke 67/1, 84/56, 88/3, 86/3,101/56, Flur 8, Gemarkung Glückstadt sowie ein Teilstück aus dem Flurstück 5/12 (Straße Am Proviantgraben) Flur 7, Gem. Glückstadt, und wird wie bisher begrenzt
- im Westen durch den Landesschutzdeich,
- im Norden durch die Königstraße,
- im Osten durch die Straße „Am Proviantgraben“ und
- im Süden durch die nördliche Grenzen der Flurstücke 9/2, 7/1, 7/2, 7/6 und 7/3 der Flur 7, Gem. Glückstadt und die Straße „Am Proviantgraben“.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |