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Auszug - Optimierung der Verkehrsabläufe im Stadtzentrum durch Lichten des "Schilderwaldes"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
/2016/019 Optimierung der Verkehrsabläufe im Stadtzentrum durch Lichten des "Schilderwaldes"
   
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

 

a)       Dem gemeinsam mit dem ADAC Schleswig – Holstein erarbeiteten Konzept, in  einem ersten Schritt den innerstädtischen „Schilderwald“ zu lichten und im zweiten Schritt die Verkehrsabläufe im Zentrum der Stadt durch eine deutlich zurückhaltende positive Beschilderung zu optimieren, wird grundsätzlich zugestimmt.

b)       Vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Teilen davon, soll die Zweckmäßigkeit einer Testphase unterzogen werden. Hierzu sollen nach Zustimmung durch Polizei und Verkehrsaufsicht vermeintlich überflüssige Verkehrszeichen für einige Zeit abgedeckt werden. Sind dann keine Gründe erkennbar, dass durch Wegfall des Schildes die Verkehrssicherheit gestört / gefährdet wird, könnte die endgültige Demontage erfolgen.

c)        30er - Zonen sind laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nur im Bereich untergeordneter Straßen zulässig Ausnahmen hiervon sind nach Angaben des ADAC in anderen Städten zugelassen worden. Weil es sich bei den vier Flethachsen um innerstädtische Hauptverkehrsstraße handelt, wird die Verwaltung einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beim Verkehrsministerium in Kiel beantragen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

9

davon:

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 


Gang der Beratung:

Auf Anfrage der Herren Ehlers und Rohleder, ob mit dem Antrag auf Genehmigung einer 30er-Zone ein Antrag auf Verbot von Schwerlastverkehr in der Innenstadt verbunden werden könne, antwortet Herr Dr. Busch, dass dieses aufgrund der bisherigen Diskussionen und Beschlusslage nicht vorgesehen sei.