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Auszug - 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:57 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
/2015/008 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und nach § 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

     im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,

     im Osten durch die Stadtstraße,

     im Süden durch die Straße „Im Neuland“,

     im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.

 

Auf Seite 24 der Begründung lautet der erste Satz nach der Überschrift „Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben“: Zur Stärkung der innerstädtischen Geschäftslagen sind Einzelhandelsbetriebe im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

9

davon:

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 


Gang der Beratung:

 

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam behandelt.

 

Herr Dr. Busch geht auf die Gründe der erneuten Auslegung ein. Des Weiteren weist er auf die Planungsanpassung hin. Die bereits vorliegenden Anregungen fließen in das neue Verfahren ein, sie bräuchten nicht erneut gestellt werden. Am 31.03.2015 wird in der Elbschule eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden; die Fachgutachter stünden dann für Rückfragen zur Verfügung.

 

Frau Sierck stellt den Antrag, auf Seite 24 des Begründungs-Entwurfes den Satz: „Im gesamten Geltungsbereich sind Einzelhandelsbetriebe zur Stärkung der innerstädtischen Geschäftslagen ausgeschlossen.“ zu ändern in: „Zur Stärkung der innerstädtischen Geschäftslagen sind Einzelhandelsbetriebe im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

9

davon:

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0