Sprungziele
Seiteninhalt

Auszug - Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner  

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:13 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
 
Wortprotokoll


Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Namen der Einwohner*innen, die sich im Rahmen dieser Fragestunde äußern, in der Niederschrift aufgenommen und somit im Internetangebot der Stadt Glückstadt veröffentlicht werden. Die Betroffenen können dagegen Widerspruch erheben.

 

Zum TOP 8 „Einrichtung einer Krippengruppe als Übergangslösung in der KiTa im Burggraben“ stellt Herr Ruhland Fragen zur Zustimmung des Trägers, zum Informationsfluss in der Einrichtung, zur Beteiligung der Elternvertretung, zur Erteilung der Betriebserlaubnis, Zusammenarbeit der beteiligten Behörden (Kreis und Stadt) untereinander und dem Träger, Validität der Bedarfszahlen, Gewinnerzielung des Trägers, ob Eltern über die Höhe der Elternbeiträge informiert wurden, wie die Personalbeschaffung funktionieren soll, ob es zusätzliche Springerstellen geben wird, zur Einschränkung des pädagogischen Konzeptes, ob mit anderen Trägern gesprochen wurde und andere Lösungen betrachtet wurden. Darüber hinaus äußert er Bedenken hinsichtlich der Übergangslösung (insbesondere Belastung durch Baustelle, Wasserschaden im Gebäude, Belastung der Mitarbeitenden, Personalsituation, zu erwartende Krankheiten durch ein Mehr an Kinder in der Einrichtung, die sich auf die anderen Gruppen/Erzieher*innen ausweiten können).

 

Frau Reuter fragt an, ob die Einrichtung/Finanzierung auch für andere Gebäude gilt und verweist auf das UG der KiTa-Nordlichter, KiTa Tegelgrund oder Container.

 

Die Fragen/Bedenken werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:

                     In der heutigen Sitzung geht es um die Beratung, ob diese Gruppe eingerichtet und durch die Stadt bezuschusst wird, um dem Tröger die Möglichkeit zur Umsetzung zu geben.

                     Eine Inbetriebnahme kann nur erfolgen, wenn eine Betriebserlaubnis des Kreises erteilt und etwaige Auflagen umgesetzt werden sowie die geforderten Personalstandards erfüllt sind. Diese Prüfungen obliegen der Heimaufsicht des Kreises.

                     Die Bedarfszahlen sind seitens der Verwaltung valide ermittelt.

                     Die Verwaltung hat im Vorwege alle Möglichkeiten geprüft. Für eine Übergangsgruppe kommt aktuell nur die KiTa-Burggraben in Betracht. Das UG in der KiTa-Nordlichter erfüllt nicht die Brandschutzanforderungen, Tegelgrund nicht die räumlichen Anforderungen und Container bedürfen eines längerfristigen Genehmigungsverfahrens.

                     Zusätzliches Personal in Form von Springerstellen wären freiwillige Leistungen zu Lasten der Stadt und/oder des Trägers.-

                     Eltern werden in der Anmeldestelle zur Warteliste in der Verwaltung vollumfänglich informiert, dazu gehört selbstverständlich die Höhe der Elternbeiträge.

                     Zwischen dem Kreis und der Stadt untereinander sowie mit den Trägern besteht eine abgestimmte und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Da die Zuständigkeit der Umsetzung und des Betriebes inkl. Personalhoheit in der Verantwortung des Trägers liegt, wurde ansonsten an diesen verwiesen.

 

Frau Hoppe fragt an, ob bekannt ist, wie die Flucht aus der Abschiebehaft gelingen konnte. Die Frage kann nicht beantwortet werden, da der Verwaltung darüber keine Informationen erhält.

 

Die Anfragenden sind mit der Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden.