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Auszug - Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für die ganzjährige Außengastronomie im öffentlichen Verkehrsraum  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
Zusatz: Zum TOP 6 werden Vertreter*innen der Büros Butzlaff Tewes und G-TEC sowie zum TOP 7 Herr Dr. Schnitter, Büro Schnitter-Gartendenkmalpflege-Freiraumplanung und Frau Glüsing, BIG-Städtebau GmbH, erwartet.
/2021/078-2 Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für die ganzjährige Außengastronomie im öffentlichen Verkehrsraum
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2021/078
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
 

Der Sondernutzung der Außenflächen und der Parkbuchten über das Jahr 2022 hinaus – bis zum 14. April 2023 „auf Probe“ -  unter Einhaltung der gestalterischen Vorgaben sowie der Reduzierung der Sondernutzungsgebühr für den Zeitraum vom 15.10.2022 bis 14.04.2023 auf 50 % wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

11

davon:

Ja-Stimmen

6

 

Nein-Stimmen

5

 

Enthaltungen

0

 


Gang der Beratung:

 

Es entwickelt sich eine kontroverse Diskussion über die Vor- und Nachteile der Nutzung von öffentlichen Parkflächen für eine Sondernutzung durch Außengastronomie.

 

Der Bauausschuss empfiehlt den Gastronomen und Einzelhändlern eine Kooperation untereinander anzustreben.

 

Herr Rieck weist auf den Energieverbrauch der Wärmespender über die Wintermonate hin, der für ihn in der gegenwärtigen Lage nicht akzeptabel sei.

 

Die Verwaltung sieht durch die ganzjährige Sondernutzung der Außenflächen sowie der Parkbuchten die Chance, die Innenstadt ganzjährig attraktiv zu gestalten.

Frau Czwalinna, Fachbereichsleiterin des Ordnungsamtes, schlägt demnach folgenden Beschlussvorschlag vor:

Der Sondernutzung der Außenflächen und der Parkbuchten über das Jahr 2022 hinaus bis zum 14. April 2023auf Probe“-  unter Einhaltung der gestalterischen Vorgaben sowie der Reduzierung der Sondernutzungsgebühr für den Zeitraum vom 15.10.2022 bis 14.04.2023 auf 50 % wird zugestimmt.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

11

davon:

Ja-Stimmen

6

 

Nein-Stimmen

5

 

Enthaltungen

0