Auszug - Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für die ganzjährige Außengastronomie im öffentlichen Verkehrsraum
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Der Sondernutzung der Außenflächen und der Parkbuchten über das Jahr 2022 hinaus - bis zum 14.
April 2023 „auf Probe“- unter Einhaltung der gestalterischen Vorgaben sowie der Reduzierung der
Sondernutzungsgebühr für den Zeitraum vom 15.10.2022 bis 14.04.2023 auf 50 % wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
stimmberechtigte Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 7 |
| Nein-Stimmen | 4 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Bezüglich des Antrages wird auf die erfolgte Beschlussempfehlung des Bauausschusses am 06.09.2022 hingewiesen und entsprechend zur Abstimmung gestellt:
Der Sondernutzung der Außenflächen und der Parkbuchten über das Jahr 2022 hinaus – bis zum 14. April 2023 „auf Probe“- unter Einhaltung der gestalterischen Vorgaben sowie der Reduzierung der Sondernutzungsgebühr für den Zeitraum vom 15.10.2022 bis 14.04.2023 auf 50 % wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
stimmberechtigte Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 7 |
| Nein-Stimmen | 4 |
| Enthaltungen | 0 |