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Auszug - BM-Wahl; Plakatierung  

Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
TOP: Ö 20.1
Gremium: Stadtvertretung der Stadt Glückstadt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Pausenhalle Elbschule Glückstadt
Ort: Königsberger Str. 6, 25348 Glückstadt
 
Wortprotokoll


Es wird nachgefragt, ob auch alle Antragsteller nach der erfolgten 1. Erlaubnis zum Aufstellen von Stellschildern zeitgleich die aktuellen Informationen zur Aufstellung der Wahlplakate erhalten haben.

 

In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Amtszeit der Bürgermeisterin bis zum 30.04.2022 geht und dies somit nicht ihre letzte Sitzung Stadtvertretung ist.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Stadt Glückstadt begrenzt seit Jahren bei beantragten Genehmigungen die Anzahl der Plakatständer je Anlass (Veranstaltungen) oder Parteien (Wahlen) auf 25 Stück, um einer Plakatierungs-Überfrachtung insbesondere in der Historischen Innenstadt vorzubeugen.

 

Der zur diesjährigen Bundestagswahl ergangene Wahlerlass der Landeswahlleitung trifft – wie auch schon in den Vorjahren - von vornherein keine Regelungen hinsichtlich Anzahl der zu genehmigenden Wahlplakate, sondern stellt insbesondere nur allgemein heraus, dass Parteien Anspruch auf eine angemessene Wahlwerbung haben. Insoweit bestand für die Stadt augenscheinlich keine Veranlassung, von dem bisherigen Procedere abzuweichen.

 

Aufgrund einer Anfrage vom 27.08.2021 wurde zur Klärung des Sachverhaltes seitens der Verwaltung dann Rücksprache mit dem stellvertretenden Landeswahlleiter gehalten, der darlegte, dass die Intention sich nunmehr verändert habe. Die Begrenzung der Schilderanzahl wurde seitens der Verwaltung daraufhin noch am selben Tag zurückgenommen. Die abgeänderte Stellschildererlaubnis ist allen Antragstellern am 27. August 2021 zeitgleich um 16:15 Uhr zugegangen.