Auszug - Bebauungsplan Nr. 3.50 "An der Bahn - südlicher Teilabschnitt" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | 2021.09.20 Praesentation B-Plan 3.50 (2155 KB) |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Abwägung der Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch)
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan Nr. 3.50 „An der Bahn – südlicher Teilabschnitt“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst den Bereich des südlichen Teilabschnitts des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes EAW und das im Süden daran angrenzende Teilstück der Straße Janssenweg sowie eine ehemalige Friedhofsfläche im Osten des Plangebietes (jetzt die Flurstücke 985, 986, 987, 990 und 992) und ein Teilstück des Flurstücks 984 (alle Gem. Glückstadt, Flur 2). Der Geltungsbereich wird begrenzt im Süden durch den ehemaligen Festungsgraben und die Grundstücke Janssenweg 8 und 10, im Westen durch die Bahnlinie 1210 Hamburg-Westerland und im Osten durch das Grundstück Janssenweg 21, das Wohnquartier Kleiner Janssenweg, den Friedhof und die Kleingartenanlage.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Die Beratung erfolgt in TOP 6.