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Auszug - Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer des Gemeindewahlausschusses
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Wortprotokoll |
Die Vorsitzende verpflichtet die anwesende stellvertretende Beisitzerin des Gemeindewahlausschusses
- Sierck, Meike
gemäß § 85 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung ihr Amt unparteiisch wahrzunehmen und Verschwiegenheit über die ihr bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu wahren.