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Auszug - Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll |
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Sie stellt fest, dass Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) bekannt gemacht und die Vertrauenspersonen der eingereichten Wahlvorschläge schriftlich geladen worden sind.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Es sind 7 Beisitzer*innen sowie die Gemeindewahlleiterin anwesend. Gemäß § 46 in Verbindung mit 12 Abs. 5 Satz 1 Gemeinde-Kreiswahlgesetz (GKWG) ist der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Beisitzerinnen und Beisitzer beschlussfähig.