Seiteninhalt
Auszug - Neufassung der Stadtverordnung über ein Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände (StVO Abbrennverbot)
|
Wortprotokoll |
Die Drucksache 2021/083 (Anlage zur Originalniederschrift) wird zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Sitzung des Bauausschusses mitgeteilt wurde, dass der Lageplan spiegelverkehrt ist. Des Weiteren sind die Zufahrtsstraßen zwischen der Flensburger Straße 51 und Marienburger Straße im Verbot enthalten, der Streckenabschnitt der Flensburger aber vom Verbot ausgenommen. Hier sollte eine Anpassung erfolgen.