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Auszug - Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll |
Der stellv. Schulverbandsvorsteher eröffnet die Sitzung.
Es wird festgestellt, dass die Einberufung form- und fristgerecht erfolgte.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
Der stellv. Schulverbandsvorsteher verpflichtet die stellvertretenden Mitglieder Nicole Evers und Lutz Harder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie unter Hinweis auf § 5 GkZ in Verbindung mit § 33 (5) und §§ 21-23 GO in ihr Amt ein.