Auszug - 33. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für eine ca. 2,2 ha große, nordöstlich des Rhinschlots und der B 431 / An der Chaussee gelegene Fläche soll die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 59/5 und den überwiegenden Teil des Flurstückes 59/3, beide Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 7 mit einer Gesamtgröße von ca. 22.250 m².
Der Geltungsbereich wird begrenzt
- im Nordwesten durch die Grundstücke An der Chaussee 15-19, 25 und 27 und
- im Südwesten durch die Grundstücke An der Chaussee 5, 7, 9 und 11
Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |