Auszug - Bebauungsplan Nr. 3.70 "An der Chaussee" Aufstellungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für zwischen der B 431 / Am Rhinschlot und dem Kremper Rhin gelegene, ca. 8 ha große Flächen wird der Bebauungsplan Nr. 3.70 „Am Rhinschlot“ aufgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 59/3, 145/55, 146/55, 147/55, 54/1, 54/2, 177/53, 55/1, 55/2 und 59/1 alle Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 7 mit einer Größe von: 80.593 m² und wird begrenzt
- im Südwesten von den Grundstücken an der Straße An der Chaussee Nr. 5, 7, 9, 11 und dem Flurstück 161/54
- im Nordwesten von den Grundstücken an der Straße An der Chaussee 15-19, 27, 29, 31, 33 und 37
- im Nordosten durch das Flurstück 52/4 bzw. der verlängerten Grenze zwischen den Grundstücken An der Chaussee 37 und 39 und dem Flurstück 152/47
- im Osten durch den Wasserlauf Kremper Rhin und
- im Süden durch den Wasserlauf Bolritt.
Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Auf Anregung von Frau Kreth wird die Bezeichnung des B-Planes in „Am Rhinschlot“ geändert.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |