Auszug - Bahnquerung Tegelgrund
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Zur Realisierung einer höhengleichen Bahnquerung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes 3.53 „Brücke Tegelgrund“ angestoßen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Herr Dr. Busch teilt mit, dass der Antrag zur Realisierung einer höhengleichen Bahnquerung von der DB Netz AG abgelehnt wurde. Da der Sanierungsträger und die Stadt Glückstadt diese Ablehnung nicht nachvollziehen konnten, bat die BIG Städtebau mit Mail vom 03.05.2021 um Erläuterung dieser Ablehnung.
Nach Auffassung der DB Netz AG ist eine höhengleiche Bahnquerung planrechtlich (Planfeststellungsverfahren) und aus Sicherheitsaspekten gegenüber wirtschaftlichen Belange unzulässig. Da die Stadt diese Auffassung nicht teilt – und auch nicht hinnehmen will, so Frau Biel – soll die planungsrechtliche Zulässigkeit in einem geordneten Verfahren geklärt werden. Neben der Frage des Planungsrechts sind der Aspekt der Sicherheit im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu klären und dazu die 1. Änderung des B-Planes Nr. 3.53 anzustoßen.