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Auszug - Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Glückstadt  

Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
TOP: Ö 9
Gremium: Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:02 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Pausenhalle Elbschule Glückstadt
Ort: Königsberger Str. 6, 25348 Glückstadt
SV/2020/024 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Glückstadt
   
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung aktuell (987 KB)      

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Glückstadt wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung unter Berücksichtigung folgender Änderungen gegenüber dem Entwurf beschlossen:
 

  • In § 7 wird Satz 1 dahingehend ergänzt, dass die Sitzung ohne „persönliche“ Anwesenheit der Mitglieder durchgeführt werden kann.
  • In § 12 Abs. 1 ist die Bezeichnung „DSGV“ in „DSGVO“ zu ändern.
  • § 21 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
    „Satzungen des Zweckverbandes werden durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt

Glückstadt „www.glueckstadt.de“ bekannt gemacht. Hierauf wird in der Holsteiner Allgemeine hingewiesen.
Die örtliche Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.“

  • In § 21 Abs. 4 Satz 1 wird Textfassungen der Satzungen durch „und Verordnungen“ ergänzt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

13

davon:

Ja-Stimmen

13

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 


Gang der Beratung:

 

Um allen Bürger*innen die Möglichkeit der Information geben zu können beantragt Herr Glißmann

die im Entwurf der Satzung vorgesehene Regelung der Veröffentlichung ausschließlich durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Glückstadt um einen zusätzlichen Hinweis auf die Veröffentlichung in der HAZ zu ergänzen. Dabei ist nicht der gesamte Bekanntmachungstext zu veröffentlichen, ein Hinweis auf die Veröffentlichung ist ausreichend.

 

Als weiteres Serviceangebot außerhalb der Regelung per Satzung soll künftig, sofern technisch möglich, eine Verlinkung der Bekanntmachungen auf die Homepage des Amtes Horst-Herzhorn und der Schulen erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

13

davon:

Ja-Stimmen

13

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0