Auszug - Bebauungsplan Nr. 3.50 "An der Bahn - südlicher Teilabschnitt" hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | NS 24 BauA 2020 am 30.11.2020_Anlage zu TOP 7 (1527 KB) |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 3.50 „An der Bahn – südlicher Teilabschnitt“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt. Auf Grundlage des § 13 BauGB wird erneut eine öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt, jedoch nur zu den geänderten Planinhalten.
Der Geltungsbereich umfasst den Bereich des südlichen Teilabschnitts des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes EAW und das im Süden daran angrenzende Teilstück der Straße Janssenweg sowie eine ehemalige Friedhofsfläche im Osten des Plangebietes (jetzt die Flurstücke 985, 986, 987, 990 und 992) und ein Teilstück des Flurstücks 984 (alle Gem. Glückstadt, Flur 2). Der Geltungsbereich wird begrenzt im Süden durch den ehemaligen Festungsgraben und die Grundstücke Janssenweg 8 und 10, im Westen durch die Bahnlinie 1210 Hamburg-Westerland und im Osten durch das Grundstück Janssenweg 21, das Wohnquartier Kleiner Janssenweg, den Friedhof und die Kleingartenanlage.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Der Vorsitzende Herr Dr. Lück begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schürmann vom Büro Stadt Raum Plan. Herr Schürmann stellt den Bebauungsplan Nr. 3.50 und die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Im Gespräch innerhalb des Ausschusses werden diverse Fragen an Herrn Schürmann gestellt. Herr Dr. Busch teilt mit, dass nach den Weihnachtsferien, ab 11.01. – 25.01.2021 mit der öffentlichen Auslegung begonnen wird.