Auszug - Abbruch und Neubau des Gebäudes Namenlose Straße 44
|
Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Abrissgenehmigung des Gebäudes „Namenlose Straße 44“, im Rahmen der Erhaltungssatzung zu.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 10 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |
Gang der Beratung:
Es kommt die Frage auf, ob man generell einen Abriss untersagen kann.
Herr Dr. Busch erklärt, dass einem Abriss nur dann nicht zugestimmt werden kann, wenn durch den Abriss des Gebäudes das Stadtbild negativ beeinträchtigt wird oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. In diesem Fall sei ein Abriss aus wirtschaftlichen Gründen vertretbar.
Ein Neubau müsse gemäß der Gestaltungssatzung entsprechen.