In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Der Entwurf der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhof“ innerhalb des Städtebauförderungsprogrammes „Kleinere Städte und Gemeinden“ in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung wird gebilligt und die in ihren Aufgabenbereichen berührten Träger öffentlicher Belange werden gem. § 139 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 9 | davon: | Ja-Stimmen | 9 | | Nein-Stimmen | 0 | | Enthaltungen | 0 | | | |
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