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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 09.02.2016  
SI-2016-01/BA  
     
   
Ö 3  
Änderung der Tagesordnung      
Ö 4  
Beschlussfassung über nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte      
Ö 5  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 6  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.61 "Provianthaus" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
/2016/048  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.61 „Provianthaus“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt. Auf Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB wird eine öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich umfasst wie bisher die Flurstücke 6/4, 6/2, 120/6, Flur 7, Gemarkung Glückstadt, die Flurstücke 67/1, 84/56, 88/3, 86/3,101/56, Flur 8, Gemarkung Glückstadt sowie ein Teilstück aus dem Flurstück 5/12 (Straße Am Proviantgraben) Flur 7, Gem. Glückstadt, und wird wie bisher begrenzt

  • im Westen durch den Landesschutzdeich,
  • im Norden durch die Königstraße,
  • im Osten durch die Straße „Am Proviantgraben“ und
  • im Süden durch die nördliche Grenzen der Flurstücke 9/2, 7/1, 7/2, 7/6 und 7/3 der Flur 7, Gem. Glückstadt und die Straße „Am Proviantgraben“.

 

 

   
    20.04.2016 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.61 „Provianthaus“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt. Auf Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB wird eine öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich umfasst wie bisher die Flurstücke 6/4, 6/2, 120/6, Flur 7, Gemarkung Glückstadt, die Flurstücke 67/1, 84/56, 88/3, 86/3,101/56, Flur 8, Gemarkung Glückstadt sowie ein Teilstück aus dem Flurstück 5/12 (Straße Am Proviantgraben) Flur 7, Gem. Glückstadt, und wird wie bisher begrenzt

  • im Westen durch den Landesschutzdeich,
  • im Norden durch die Königstraße,
  • im Osten durch die Straße „Am Proviantgraben“ und
  • im Süden durch die nördliche Grenzen der Flurstücke 9/2, 7/1, 7/2, 7/6 und 7/3 der Flur 7, Gem. Glückstadt und die Straße „Am Proviantgraben“.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

9

davon:

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 

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