Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift vom 09.02.2016 | SI-2016-01/BA | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderung der Tagesordnung | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Beschlussfassung über nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | |||||||||||||||||||
Ö 6 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.61 "Provianthaus" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | /2016/048 | ||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.61 „Provianthaus“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt. Auf Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB wird eine öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst wie bisher die Flurstücke 6/4, 6/2, 120/6, Flur 7, Gemarkung Glückstadt, die Flurstücke 67/1, 84/56, 88/3, 86/3,101/56, Flur 8, Gemarkung Glückstadt sowie ein Teilstück aus dem Flurstück 5/12 (Straße Am Proviantgraben) Flur 7, Gem. Glückstadt, und wird wie bisher begrenzt
|
||||||||||||||||||||
20.04.2016 - Bauausschuss | ||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.61 „Provianthaus“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt. Auf Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB wird eine öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst wie bisher die Flurstücke 6/4, 6/2, 120/6, Flur 7, Gemarkung Glückstadt, die Flurstücke 67/1, 84/56, 88/3, 86/3,101/56, Flur 8, Gemarkung Glückstadt sowie ein Teilstück aus dem Flurstück 5/12 (Straße Am Proviantgraben) Flur 7, Gem. Glückstadt, und wird wie bisher begrenzt
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||
Ö 7 | Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt | /2016/013 | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Optimierung der Verkehrsabläufe im Stadtzentrum durch Lichten des "Schilderwaldes" | /2016/019 | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Abriss und Neubau des Gebäudes Namenlose Straße 37 | /2016/027 | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Bauvoranfrage für das Grundstück Am Güterbahnhof 1 Gemeindliches Einvernehmen | /2016/036 | ||||||||||||||||||
Ö 11 | Mitteilungen | |||||||||||||||||||
Ö 11.1 | Mitteilung über Ergebnisse stattgefundener Verkehrsschauen | /2016/018 | ||||||||||||||||||
Ö 11.2 | Vorhalten einer First-Responder-Einsatzgruppe bei der Feuerwehr Glückstadt | /2016/033 | ||||||||||||||||||
Ö 12 | Anfragen | |||||||||||||||||||
N 13 | Nicht öffentliche Mitteilungen | |||||||||||||||||||
N 14 | Nicht öffentliche Anfragen | |||||||||||||||||||