In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Abwägung der Anregungen gem. § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Die 7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 3.9 „Bole“ der Stadt Glückstadt wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Fläche des Detlefsengymnasiums, deren Außenanlagen und die Sportplatzflächen. Im Einzelnen die Flurstücke 86/55, 82/6, 86/14, 97/3, 97/8, 21/14, 21/73, 21/12, 21/32 und 21/33 der Flur 3, Gemarkung Glückstadt.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 9 | davon: | Ja-Stimmen | 9 | | Nein-Stimmen | 0 | | Enthaltungen | 0 | | | |
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