Von einer Erhöhung der Elternbeiträge wird abgesehen.
Zukünftig erfolgt die Kalkulation der Elternbeiträge auf Grundlage der jeweils zum Oktober eines Jahres durch die Kita-Träger vorzulegenden Haushaltspläne.
06.09.2016 - Sozialausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Von einer Erhöhung der Elternbeiträge wird abgesehen.
Zukünftig erfolgt die Kalkulation der Elternbeiträge auf Grundlage der jeweils zum Oktober eines Jahres durch die Kita-Träger vorzulegenden Haushaltspläne.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder:
8
davon:
Ja-Stimmen
8
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
0
12.09.2016 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Von einer Erhöhung der Elternbeiträge wird abgesehen.
Zukünftig erfolgt die Kalkulation der Elternbeiträge auf Grundlage der jeweils zum Oktober eines Jahres durch die Kita-Träger vorzulegenden Haushaltspläne.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder:
9
davon:
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
0
22.09.2016 - Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Von einer Erhöhung der Elternbeiträge wird abgesehen.
Zukünftig erfolgt die Kalkulation der Elternbeiträge auf Grundlage der jeweils zum Oktober eines Jahres durch die Kita-Träger vorzulegenden Haushaltspläne.
Stadtwerke Glückstadt GmbH;
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und der Gewinnverwendung sowie der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015