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Das Fördergebiet Stadtkern wird - wie im anliegenden Lageplan 1 dargestellt – festgelegt.
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Das Maßnahmengebiet Stadtkern wird - wie im anliegenden Lageplan 1 dargestellt – festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder:
9
davon:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
17