In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die gemäß Erhaltungssatzung der Stadt Glückstadt erforderliche Genehmigung für den Abbruch des Gebäudes Am Hafen 51 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 11 | davon: | Ja-Stimmen | 11 | | Nein-Stimmen | 0 | | Enthaltungen | 0 |
|