Tagesordnung - Sitzung des Kommunalausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift vom 18.06.2020 | SI-2020-03/KomA | |||||||||||||||
Ö 3 | Änderung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 4 | Beschlussfassung über nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | ||||||||||||||||
Ö 5 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||||||||
Ö 6 | Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadt Glückstadt | /2020/051 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die nachstehende 5. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadt Glückstadt vom 18.06.2003 wird beschlossen.
§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„In den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse findet vor und nach der Beratung von öffentlichen Sachthemen eine bis zu 30 Minuten dauernde Fragestunde für Einwohner*innen statt; die Redezeit der einzelnen Fragestellerin oder des einzelnen Fragestellers wird auf drei Minuten begrenzt; eine Zusatzfrage ist zulässig.“
§ 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Nach Eröffnung der Sitzung wird eine Sitzung der Stadtvertretung bzw. eines Ausschusses grundsätzlich in der Regel wie folgt abgewickelt:
|
|||||||||||||||||
10.11.2020 - Kommunalausschuss | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die nachstehende 5. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadt Glückstadt vom 18.06.2003 wird beschlossen.
§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„In den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse findet vor und nach der Beratung von öffentlichen Sachthemen eine bis zu 30 Minuten dauernde Fragestunde für Einwohner*innen statt; die Redezeit der einzelnen Fragestellerin oder des einzelnen Fragestellers wird auf drei Minuten begrenzt; eine Zusatzfrage ist zulässig.“
§ 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Nach Eröffnung der Sitzung wird eine Sitzung der Stadtvertretung bzw. eines Ausschusses grundsätzlich in der Regel wie folgt abgewickelt:
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
30.11.2020 - Stadtvertretung der Stadt Glückstadt | |||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die nachstehende 5. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadt Glückstadt vom 18.06.2003 wird beschlossen.
§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„In den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse findet vor und nach der Beratung von öffentlichen Sachthemen eine bis zu 30 Minuten dauernde Fragestunde für Einwohner*innen statt; die Redezeit der einzelnen Fragestellerin oder des einzelnen Fragestellers wird auf drei Minuten begrenzt; eine Zusatzfrage ist zulässig.“
§ 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Nach Eröffnung der Sitzung wird eine Sitzung der Stadtvertretung bzw. eines Ausschusses grundsätzlich in der Regel wie folgt abgewickelt:
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung der Hauptsatzung - Zulassung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen Antrag der BFG-Fraktion | /2020/168 | |||||||||||||||
Ö 8 | Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt (wird nachgereicht) | /2020/169 | |||||||||||||||
Ö 9 | Mitteilungen | ||||||||||||||||
Ö 9.1 | Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften (Art: Mitteilung) | /2020/170 | |||||||||||||||
Ö 9.2 | Änderung der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung-EntschVO) (Art: Mitteilung) | /2020/194 | |||||||||||||||
Ö 10 | Anfragen | ||||||||||||||||
Ö 11 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||||||||
N 12 | Nicht öffentliche Mitteilungen | ||||||||||||||||
N 13 | Nicht öffentliche Anfragen | ||||||||||||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||