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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:02 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
Zusatz: Zum TOP 6 werden Herr Klindt und Herr Stöcken, Finanzministerium Schleswig-Holstein, sowie Vertreter*innen der GM.SH, Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, erwartet.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 28.08.2018  
SI-2018-03/BA  
     
   
Ö 3  
Änderung der Tagesordnung      
Ö 4  
Beschlussfassung über nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte      
Ö 5  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Abschiebehafteinrichtung Erläuterungen des Vorhabens von Vertretern des Landes      
Ö 7  
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 2.59 "Marineviertel" und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 2.66 "Ehemaliges Kasernengelände" Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses  
/2018/177  
Ö 8  
32. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
/2018/176  
Ö 9  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.59 "Marineviertel" Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
/2018/175  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Für den Bebauungsplan Nr. 2.59 „Marineviertel“ wird eine 1. Änderung durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2.59 „Marineviertel“ umfasst die Flurstücke 500, 512, 513, 514, 515, 516 und 517, jeweils der Flur 4 der Gemarkung Blomesche Wildnis, und wird begrenzt:

 

  • im Südwesten durch die Straße Am Neuendeich sowie die Flurstück 36/12, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Südosten durch die Wohnbebauung Flensburger Straße (Flurstücke 34/16, 34/14, 34/7, 34/10, 34/11 und 37/70, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Osten durch das Flurstück 37/28, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Norden durch das Sportplatzgelände (Flurstücke 36/16, 501, 511 und 510, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4, und
  • im Westen durch die Straße Sperforkenweg

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Abschiebehafteinrichtung, Aufhebung der festgesetzten Sondergebiete des Einzelhandels und Überplanung der übrigen festgesetzten Nutzungen.

 

   
    06.11.2018 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Für den Bebauungsplan Nr. 2.59 „Marineviertel“ wird eine 1. Änderung durchgeführt.

 


Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2.59 „Marineviertel“ umfasst die Flurstücke 500, 512, 513, 514, 515, 516 und 517, jeweils der Flur 4 der Gemarkung Blomesche Wildnis, und wird begrenzt:

 

  • im Südwesten durch die Straße Am Neuendeich sowie die Flurstück 36/12, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Südosten durch die Wohnbebauung Flensburger Straße (Flurstücke 34/16, 34/14, 34/7, 34/10, 34/11 und 37/70, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Osten durch das Flurstück 37/28, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Norden durch das Sportplatzgelände (Flurstücke 36/16, 501, 511 und 510, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4, und
  • im Westen durch die Straße Sperforkenweg

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Abschiebehafteinrichtung, Aufhebung der festgesetzten Sondergebiete des Einzelhandels und Überplanung der übrigen festgesetzten Nutzungen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

11

davon:

Ja-Stimmen

11

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 

Ö 10  
Mitteilungen      
Ö 11  
Anfragen      
N 12     Nicht öffentliche Mitteilungen      
N 13     Nicht öffentliche Anfragen      
Ö 14  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse