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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
Zusatz: Zu TOP 8 wird Herr Fischer, Geschäftsführung Stadtwerke Glückstadt GmbH, und zu TOP 13.1. Frau Schill, Quartiersmanagerin Glückstadt-Nord, erwartet.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 17.01.2017  
SI-2017-09/BA  
     
   
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift vom 21.02.2017  
SI-2017-14/BA  
     
   
Ö 4  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung      
Ö 5  
Änderung der Tagesordnung      
Ö 6  
Beschlussfassung über nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte      
Ö 7  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 8  
Ladeinfrastruktur für E-Mobile Grundsatzbeschluss  
/2017/009  
Ö 9  
Straßenreinigung hier: Laubentsorgung  
Enthält Anlagen
/2016/150  
Ö 10  
Anschaffung von Pflanzkästen "Am Fleth"  
/2017/030  
Ö 11  
Entwurf des 4. Regionalen Nahverkehrsplanes für den Kreis Steinburg Stellungnahme der Stadt Glückstadt  
Enthält Anlagen
/2017/015  
Ö 12  
Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" Grundsatzbeschluss zu Gebäudemodernisierungen  
Enthält Anlagen
/2017/006  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden

 

-          mit hohem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf und

 

-          mit mittlerem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf

 

in den Sanierungsgebieten „Nord“ und „Neue Mitte und Umgebung“ soll ein Modernisierungszuschuss aus Städtebauförderungsmitteln (vorbehaltlich der Förderfähigkeit und zur Verfügung stehender Mittel) angeboten werden. Sofern eine Förderung in Betracht kommt, soll der „Kostenerstattungsbetrag“ (das ist der Betrag, der die Wirtschaftlichkeit der Sanierungskosten übersteigt) in voller Höhe gefördert werden. Nach drei Jahren soll der Erfolg der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümer*innen einerseits und die zur Verfügung stehenden Fördermittel andererseits überprüft werden. .

 

   
    14.03.2017 - Bauausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden

 

-          mit hohem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf und

 

-          mit mittlerem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf

 

in den Sanierungsgebieten „Nord“ und „Neue Mitte und Umgebung“ soll ein Modernisierungszuschuss aus Städtebauförderungsmitteln (vorbehaltlich der Förderfähigkeit und zur Verfügung stehender Mittel) angeboten werden. Sofern eine Förderung in Betracht kommt, soll der „Kostenerstattungsbetrag“ (das ist der Betrag, der die Wirtschaftlichkeit der Sanierungskosten übersteigt) in voller Höhe gefördert werden. Nach drei Jahren soll der Erfolg der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümer*innen einerseits und die zur Verfügung stehenden Fördermittel andererseits überprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

8

davon:

Ja-Stimmen

4

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

4

 

 

   
    06.04.2017 - Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
    Ö 9.2 - ungeändert beschlossen
   

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden

 

-          mit hohem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf und

 

-          mit mittlerem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf

 

in den Sanierungsgebieten „Nord“ und „Neue Mitte und Umgebung“ soll ein Modernisierungszuschuss aus Städtebauförderungsmitteln (vorbehaltlich der Förderfähigkeit und zur Verfügung stehender Mittel) angeboten werden. Sofern eine Förderung in Betracht kommt, soll der „Kostenerstattungsbetrag“ (das ist der Betrag, der die Wirtschaftlichkeit der Sanierungskosten übersteigt) in voller Höhe gefördert werden. Nach drei Jahren soll der Erfolg der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümer*innen einerseits und die zur Verfügung stehenden Fördermittel andererseits überprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

16

davon:

Ja-Stimmen

12

 

Nein-Stimmen

2

 

Enthaltungen

2

 

 

Ö 13     Mitteilungen      
Ö 13.1  
Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" Berichtswesen - Quartiersmanagement (Art: Mitteilung)  
Enthält Anlagen
/2017/026  
Ö 13.2  
Ausweitung der Tempo 30-Zone in der Innenstadt von Glückstadt (Art: Mitteilung)  
Enthält Anlagen
/2016/185-1  
Ö 13.3  
Weide auf dem Grundstück Stadtstraße 1 (Art: Mitteilung)  
/2017/036  
Ö 14  
Anfragen      
N 15     Nicht öffentliche Mitteilungen      
N 16     Nicht öffentliche Anfragen