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Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des B-Planes Nr. 1.56, 2. Änderung „Docke“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Plangeltungsbereich:
3. Entwurf Plangeltungsbereich Docke

Der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 11.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.56, 2. Änderung „Docke“ und die Begründung liegen vom 27. Juli 2023 bis zum 01. September 2023 im Rathaus der Stadt Glückstadt, Am Markt 4, in Zimmer 61, Ebene 6 im Rathausanbau während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr,
zusätzlich Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
EINSICHTNAHME NUR NACH TERMINVEREINBARUNG

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/Öffentliche-Auslegung-Bauleitpläne eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Glückstadt ist der Geltungsbereich als „Sonderbaufläche Veranstaltungen“ dargestellt. Die kleine Plangebietsfläche der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.56 im Nordbereich der „Docke“ wird durch die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes als „Sonderbaufläche Wohnmobilplatz“ aufgenommen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail über das Postfach bauleitplanung@glueckstadt.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Glückstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnungen (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Glückstadt, den 12.07.2023

Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld

Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 19.07.2023

Bauleitplanung und Bauberatung

Fachbereich Technik und Stadtentwicklung

Am Markt 4
25348 Glückstadt

bauleitplanung@glueckstadt.de