Sprungziele
Seiteninhalt

1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, in der derzeit gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.05.2023 sowie mit Genehmigung des Landrates des Kreises Steinburg folgende Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt erlassen:

Artikel 1 - Die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 07.01.2021 wird wie folgt geändert:

1. § 5 Absatz 4 enthält die folgende Fassung:
(4)  Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung der ihr nach dem Gleichstellungsgesetz übertragenen Tätigkeit an fachliche Weisungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht gebunden. Sie unterliegt der allgemeinen Dienstaufsicht durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister.

2. § 6 Absatz 1 Ziffer c) enthält folgende Fassung:
c)    Bauausschuss (BauA)
Zusammensetzung: 11 Mitglieder, davon höchstens 5 bürgerliche Mitglieder nach § 46 Abs. 3 GO.
Aufgabengebiet: Vorbereitung wichtiger Entscheidungen der Stadtvertretung für folgende Bereiche:
a)    Grundsätze der Stadtplanung, Stadt- und Verkehrsentwicklung,
b)    Bauleitplanung, Umwelt- und Naturschutz, Landschafts- und Gartenpflege,
c)    städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen,
d)    Erlass, Änderung, Aufhebung von Satzungen im Aufgabengebiet des Ausschusses,
e)    Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen,
f)    Freiwillige Feuerwehr,
g)    Kleingartenwesen.

3. § 15 Absatz 2 enthält folgende Fassung:
(2) Darüber hinaus verarbeitet die Stadt Anschrift und Kontoverbindung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen für den Zweck der Zahlung von Entschädigungen. Eine Übermittlung von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mitteilungsverordnung i.V.m. § 93 a Abgabenordnung statt. Eine darüberhinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

Artikel 2 - Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Steinburg vom 26.06.2023 – Aktenzeichen 0510.320-2023/004332 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Glückstadt, den 03.07.2023
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld

Veröffentlichung unter www.glueckstadt.de am 03.07.2023