Feststellung über das Nachrücken eines Bewerbers in die Stadtvertretung
Der über den Wahlvorschlag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 14. Mai 2023 gewählte Bewerber, Herr Peer Rieck, hat am 19.05.2023 sein Mandat niedergelegt.
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung rückt die oder der nächste Bewerber*in auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Als nächster zu berücksichtigender Bewerber auf dem Wahlvorschlag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rückt somit
Herr Ramon Arndt
Von-Drathen-Weg 27
25348 Glückstadt
in die Stadtvertretung nach.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede*r Wahlberechtigte der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am 26. Mai 2023 und endet am 25. Juni 2023.
Glückstadt, den 25.05.2023
Stadt Glückstadt
Der Gemeindewahlleiter
Rolf Apfeld
Veröffentlicht im Internet auf www.glueckstadt.de am 25.05.2023