Bekanntmachung der Stadt Glückstadt
Die Aufhebung der Stadtverordnung der Stadt Glückstadt über das Abbrennen von Feuer im Freien
(Verordnung über die öffentliche Sicherheit)
Gem. § 175 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) vom 02.06.1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 543) wird in Verbindung mit §§ 73 und 55 Abs. 2 LVwG – jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung – wird nach Vorlage in der Stadtvertretung am 11.05.2023 gemäß § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1992 für die Stadt Glückstadt verordnet:
§ 1 Aufhebung der Stadtverordnung
Die Stadtverordnung der Stadt Glückstadt über das Abbrennen von Feuer im Freien vom 29.06.2018 wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Glückstadt, den 16.05.2023
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
als Ordnungsbehörde
Rolf Apfeld