Neu-Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes der Stadt Glückstadt
hier:
a. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit einem Beitrag auf der Homepage der Stadt Glückstadt
Plangeltungsbereich:
a. Der Bauausschuss der Stadt Glückstadt hat in seiner Sitzung am 09. November 2022 den Beschluss gefasst, ein Verfahren für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB das gesamte Stadtgebiet der Stadt Glückstadt.
Zeitlich parallel wird die Neuaufstellung des Landschaftsplanes durchgeführt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Planungsziele bestehen aus der Sicherung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung, der Steuerung einer qualitätsvollen und bedürfnisgerechten Wohnflächenentwicklung, der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes, der Sicherstellung einer zukunftsfähigen Mobilität und der Berücksichtigung der Belange von Natur- und Klimaschutz.
Sach- und Problemdarstellung
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung dargestellt (§ 5 Abs. 1 BauGB). Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden für einzelne Teile des Gemeindegebietes durch Aufstellung von Bebauungsplänen die Entwicklungsziele konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Gemeinsam bilden Flächennutzungsplan und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Glückstadt stammt aus dem Jahre 1972 und hat bisher 32. Änderungsverfahren durchlaufen. Seit 1972 haben sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Stadt Glückstadt und die rechtlichen Voraussetzungen für die Bodennutzung (Stichworte: Naturschutz, Klimawandel, Flächeninanspruchnahme) deutlich gewandelt. Daher soll der Flächennutzungsplan neu aufgestellt werden.
b. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zwecken und Zielen unterrichten kann, sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13. April 2023 bis zum 08. Mai 2023 unter der Adresse www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/Öffentliche-Auslegung-Bauleitpläne eingestellt und auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zu den einsehbaren Unterlagen gehören u.a. auch:
- Planzeichnung FNP-Neuaufstellung (Vorentwurf)
- Begründung FNP-Neuaufstellung (Vorentwurf)
- Untersuchungsrahmen zum Umweltbericht
- Landschaftsplan: Bestandspläne einschl. Biotoptypenkartierung 2021 und landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept/ Leitbild
Zu diesem Zeitpunkt sind die Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes noch nicht genau definiert, dies erfolgt erst im nächsten Schritt mit der Erstellung des Entwurfes, der dann im Bauausschuss beraten wird.
Während der genannten Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben, per E-Mail über das Postfach bauleitplanung@glueckstadt.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnungen (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.
Glückstadt, den 29.03.2023
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld
Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 05.04.2023