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Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Glückstadt über die Benutzung der städtischen Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 57 ff) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 27) – alle Rechtsvorschriften in der zurzeit geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 16.06.2022 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die Benutzung der städtischen Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte vom 10.12.2015 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Glückstadt, den 24.06.2022
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld
Veröffentlicht unter www.glueckstadt.de am 27.06.2022
24.07.2022