Beschluss des Bebauungsplanes 2.67 „Königsberger Straße“ der Stadt Glückstadt
Plangeltungsbereich:
Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 04. Mai 2022 den Bebauungsplan Nr. 2.67 „Königsberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 23.06.2022 in Kraft.
Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Glückstadt in Zimmer 61, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr, einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse https://www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bauleitplanung eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Glückstadt, den 15.06.2022
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld
Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 22.06.2022
Frau Patyk
Fachbereich Technik und Stadtentwicklung
Sachgebietsleitung Planung und Technik
Am Markt 4
25348 Glückstadt