Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 3.69 „An der Chaussee 16“ der Stadt Glückstadt
Die Stadtvertretung hat in der Sitzung 04. Mai 2022 den Bebauungsplan Nr. 3.69 „An der Chaussee 16“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit dem Beginn des 12. Mai 2022 in Kraft.
Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Glückstadt in Zimmer 61 während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse https://www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bauleitplanung eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Glückstadt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Glückstadt, den 05.05.2022
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld
Veröffentlicht unter www.glueckstadt.de am 11.05.2022
Hinweis auf die Veröffentlichung in der Holsteiner Allgemeinen am 11.05.2022