Öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 1.56, 2. Änderung „Docke“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.56, 2. Änderung „Docke“ und die Begründung liegen vom 31. März 2022 bis zum 02. Mai 2022 im Rathaus der Stadt Glückstadt, Am Markt 4, in Zimmer 61, Ebene 6 im Rathausanbau während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
zusätzlich Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Donnerstag 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
EINSICHTNAHME NUR NACH TERMINVEREINBARUNG
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
• Landschaftsplan 2006
• Begründung Teil II, Belange von Natur und Landschaft und Belange des Artenschutzes
• Bericht zur Oberflächenentwässerung, Stand: 11.02.2022
• Vorprüfung der Verträglichkeit nach §34 (1 und 2) Bundesnaturschutzgesetz und § 25 Landesnaturschutzgesetz
• Altlastengutachten (2013, 2021, 2022)
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/Öffentliche-Auslegung-Bauleitpläne
eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail über das Postfach bauleitplanung@glueckstadt.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Glückstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buschstabe e der Datenschutzgrundverordnungen (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Glückstadt, den 15.03.2022
Stadt Glückstadt
Die Bürgermeisterin
Manja Biel
Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 23.03.2022
Frau Patyk
Fachbereich Technik und Stadtentwicklung
Sachgebietsleitung Planung und Technik
Am Markt 4
25348 Glückstadt